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Hund von Tierschutz nach 14 Tagen zurück; kein Geld mehr bekommen

von Simone L.

Hallo zusammen, ich habe einen Hund von einem Tierschutzverein bekommen. Dieser Hund sei nach Aussage mit Katzen verträglich und für Hundeanfänger geeignet. Nach 14 Tagen merkten wir jedoch, dass unser Kater keine Chance vom Hund bekommt, sich diesem zu nähern. Auch ist der Hund weder in unseren Augen, noch nach Ansicht der Hundeschule für einen Anfänger geeignet. Nachdem wir auch noch mehrmals vom Hund sehr böse angeknurrt wurden, er anfing, bei jedem Verbot nach uns zu schnappen und auch einmal gebissen hatte (zum Glück ist hier niemandem etwas Schlimmes passiert), haben wir uns nach diesen 14 Tagen entschlossen, den Hund zurück zu geben. Als wir dann den Hund abgegeben haben und nach der Schutzgebühr fragten, sagte man uns, dass dies als Spende zählen würde (was NICHT so im Vertrag steht) und daher das Geld nicht zurück haben können. Nun fragen wir uns, ob dies rechtens ist, oder ob wir hier rechtliche Schritte eingehen sollen. Über eine kurze Rückmeldung würden wir uns sehr freuen. Liebe Grüße an das ganze Tasso-Team

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst gilt, dass Tierschutzvereine die eingenommenen Tierschutzgebühren nicht als Spende deklarieren dürfen und auch keine Spendenbescheinigungen dafür ausstellen dürfen.
Ein Tierheim/Tierschutzverein kann keine verbindlichen Aussagen über die Vorgeschichte bzw. Vorerkrankungen eines Hundes machen kann, insbesondere wenn er aus dem Ausland kommt und gibt in der Regel mit besten Wissen und Gewissen, die ihnen bekannten Eigenschaften der Tiere weiter. In manchen Tierschutzverträgen sind daher auch entsprechende Klauseln vorhanden.
Um die Rechtslage prüfen zu können, müsste daher zunächst Ihr Schutzvertrag und wenn vorhanden die Vermittlungsanzeige eingesehen und auf die Rücktritts- bzw. die Rückgabemöglichkeit hin überprüft werden. Da Sie eine Falschberatung bzw. eine unter Umständen vorliegende arglistige Täuschung beweisen müssten, muss auch dies geklärt werden.
Die Frage nach der Rückzahlung der Schutzgebühr richtet sich nach der Rechtsnatur dieses Schutzvertrages. Dies ist in der Rechtsprechung umstritten, einige Gerichte gehen von einem Verwahrungsvertrag aus, andere dagegen sehen in diesen Verträgen einen Kaufvertrag. Im Falle eines Kaufvertrages kommt ein Anspruch auf Rückzahlung in Betracht, da Sie von dem Kaufvertrag zurückgetreten sind und den Hund bereits zurückgegeben haben. Sie sollten daher den Tierschutzverein schriftlich auffordern die Schutzgebühr innerhalb von zwei Wochen (setzten Sie ein konkretes Datum ein) zurückzuzahlen. Sollte der Verein sich weigern oder die Frist kommentarlos ignorieren, sollten Sie sich zum weiteren sinnvollen Vorgehen und den entsprechenden Kosten anwaltlich beraten lassen.

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