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Darf zum eigenen Hund noch ein Pflegehund gehalten werden, bei nur mündlicher Absprache?

von Sylvia G.

Hallo, ich war vor etwa 1,5 Jahren Pflegestelle für Hunde und Katzen für den Tierschutz. Darüber kam mein eigener Hund zu mir. Durch die kostspielige Krankengeschichte meines Kleinen habe ich mich an den Tierschutz gewandt und von denen Hilfe bekommen. Als Dank dafür habe ich zusätzlich zum eigenen Hund nun wieder einen Pflegling aufgenommen. Laut Mietvertrag sind Tiere verboten, die Hausverwalterin (Tochter des Vermieters) gab mir damals dennoch eine mündliche Zusage. Meine Frage: Kann die mündliche Zusage auf Grund des Pfleglings auch mit für meinen eigenen Hund entzogen werden?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die Zusage Ihrer Verwalterin einen Hund zu halten, kann Ihnen nicht ohne einen triftigen Grund nachträglich entzogen werden, wobei solche mündlichen Zusagen aber immer die Gefahr in sich tragen, dass man sie in einem Streitfall nicht beweisen kann, wenn der Vermieter/Verwalter sich nicht mehr daran erinnern kann. In Ihrem Fall ist es jedoch fraglich, ob die Klausel in Ihrem Mietvertrag überhaupt wirksam ist, wenn dort tatsächlich nur pauschal geregelt ist, dass Tierhaltung verboten ist. Ist generell in einem Mietvertrag die Hundehaltung mittels einer zulässigen Klausel verboten worden, kann der Vermieter die Aufnahme eines Pflegehunden verweigern, damit nicht über den Umweg des Pflegevertrags das Hundehaltungsverbot umgangen wird.

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