zurück zur Übersicht Muss Tierarzt vor Kastration auf Schwangerschaft prüfen? 04.04.2019 von Stephan P. Guten Tag, heute war der OP-Termin für die Kastration unserer Kätzin angesetzt. Gesagt, getan. Mittags informierte ich mich, ob sie abholbereit ist, der Tierarzt meinte ab 16:30 ist sie es. Er fragte mich, ob ich es gewusst habe, dass die Katze schwanger war. Ich teilte ihm mit, dass mir das nicht bewusst war. Er hat diesen Eingriff ohne vorheriger Absprache durchgeführt. Wir sind jetzt sehr enttäuscht und traurig, da wir diesen Vorgang hätten nie durchführen lassen. Uns stellt sich jetzt die Frage: Darf der Tierarzt das überhaupt ohne vorherige Absprache durchführen und kann man dagegen etwas unternehmen, da die OP-Kosten dadurch gestiegen sind? Liebe Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider geschieht dies wohl recht häufig, dass Tierärzte in die Situation kommen, trächtige Katzen zu kastrieren, sei es weil es Fund-/verwilderte Katzen sind, bei denen die Trächtigkeit nicht bekannt ist, oder auch wie bei Ihnen, wenn dem Halter die Trächtigkeit nicht bekannt ist. Da diese Situationen offenbar so oft vorkommen, gibt es z. B. vom Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ein Merkblatt zur Kastration trächtiger Katzen (https://www.lgl.bayern.de/downloads/tiergesundheit/doc/merkblatt_kastration_katze_traechtig.pdf). Auch die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. (TVT) ist der Ansicht, dass nach der 4. Trächtigkeitswoche aus ethischen Gründen von einer Kastration abgesehen werden sollte. Neben diesen Argumenten, die sich aus dem Tierschutzgesetz ergeben, ist der zivilrechtliche Teil und Ihre möglichen Ansprüche aus dem Behandlungsvertrag, den Sie mit dem Tierarzt geschlossen haben zu prüfen. Denkbar wäre z. B. ein Schadensersatzanspruch, da die Katzenföten schließlich Ihr Eigentum waren, die der Tierarzt ohne Ihre Einwilligung getötet hat. Des Weiteren wäre zu prüfen, ob die entstandenen Mehrkosten von Ihnen zu tragen sind, da diese nicht Teil des Vertrages waren und auch nicht nachträglich von Ihnen genehmigt wurden. Da diese Prüfung jedoch die Kenntnis der Einzelheiten voraussetzt und die Rechnung zur Prüfung vorliegen muss, wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, sofern Sie sich mit dem Tierarzt nicht gütlich einigen können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider geschieht dies wohl recht häufig, dass Tierärzte in die Situation kommen, trächtige Katzen zu kastrieren, sei es weil es Fund-/verwilderte Katzen sind, bei denen die Trächtigkeit nicht bekannt ist, oder auch wie bei Ihnen, wenn dem Halter die Trächtigkeit nicht bekannt ist. Da diese Situationen offenbar so oft vorkommen, gibt es z. B. vom Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ein Merkblatt zur Kastration trächtiger Katzen (https://www.lgl.bayern.de/downloads/tiergesundheit/doc/merkblatt_kastration_katze_traechtig.pdf). Auch die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. (TVT) ist der Ansicht, dass nach der 4. Trächtigkeitswoche aus ethischen Gründen von einer Kastration abgesehen werden sollte. Neben diesen Argumenten, die sich aus dem Tierschutzgesetz ergeben, ist der zivilrechtliche Teil und Ihre möglichen Ansprüche aus dem Behandlungsvertrag, den Sie mit dem Tierarzt geschlossen haben zu prüfen. Denkbar wäre z. B. ein Schadensersatzanspruch, da die Katzenföten schließlich Ihr Eigentum waren, die der Tierarzt ohne Ihre Einwilligung getötet hat. Des Weiteren wäre zu prüfen, ob die entstandenen Mehrkosten von Ihnen zu tragen sind, da diese nicht Teil des Vertrages waren und auch nicht nachträglich von Ihnen genehmigt wurden. Da diese Prüfung jedoch die Kenntnis der Einzelheiten voraussetzt und die Rechnung zur Prüfung vorliegen muss, wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, sofern Sie sich mit dem Tierarzt nicht gütlich einigen können.