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Trennung

von Manuela P.

Hallo. Werde mich von meinen Lebensgefährten trennen. Sachlage. Drei Katzen leben im Haushalt. Mit den beiden älteren Katzen hat er schriftlich nichts zu tun. Der Jüngere kam in unserer Beziehung. Tasso Registrierung läuft auf meinen Namen und sonst ist mein Ex nirgendwo eingetragen. Arztkosten wurden immer von meiner Karte abgebucht oder bar gezahlt. Er droht mir jetzt an, dass er den Kleinen mitnehmen möchte und somit eine funktionierende Katzenbeziehung zerstören möchte. Habe die Befürchtung, dass er mir dann die Katze sozusagen entführt. Könnte ich in diesen Fall sogar die Polizei anrufen und eine Anzeige machen? Rechtens steht mir doch die Katze zu? Oder hätte ich da keine Chance? Hoffe ihr könnt mir meine Frage beantworten.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt.
Er dürfte den Kater gegen Ihren Willen nur dann bei der Trennung mitnehmen, wenn er nachweislich Alleineigentümer des Katers ist. Dies läßt sich anhand Ihrer kurzen Schilderung an dieser Stelle jedoch nicht beurteilen, da Sie schreiben, dass der Kater „in Ihre Beziehung kam“ und er mit den beiden älteren Katzen „schriftlich nichts zu tun hat“. Zunächst müsste also geprüft werden, welche der drei Alternativen hier rechtlich vorliegt: Entweder ist er Alleineigentümer des Katers, oder Sie sind Alleineigentümerin des Katers oder Sie beide sind Gemeinschaftseigentümer. Hiernach richten sich dann auch die entsprechenden Ansprüche und Rechtsfolgen. Wichtig zu wissen wäre daher, ob es einen Kaufvertrag gibt und wer von Ihnen beiden als Käufer aufgetreten ist. Allein die Tatsachen, dass der Kater auf Sie bei TASSO registriert ist und Sie die Kosten für ihn bezahlt haben, reichen für einen Nachweis Ihres Alleineigentums nicht aus.
Bevor er also den Kater mitnimmt und Sie allein dadurch in der schlechteren Position sind ihn im Zweifel wieder herausklagen zu müssen, sollten Sie sich unbedingt vorab gütlich mit Ihrem Ex-Lebensgefährten einigen und das Ergebnis zu Beweiszwecken schriftlich festhalten. Sollte dies nicht möglich sein und/oder er den Kater gegen Ihren Willen mitnehmen, handelt es sich um eine zivilrechtliche Streitigkeit, die im Zweifel das zuständige Amtsgericht entscheidet und gegebenenfalls per Gerichtsvollzieher durchgesetzt werde muss. Obwohl die Polizei hierfür nicht zuständig ist, können Sie sich dennoch um Hilfe bitten, wenn die Situation eskaliert oder bedrohlich wird.

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