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Nachbar fängt mutmaßlich Katzen ein und setzt sie aus

von Heike O.

Mein Kater ist im Januar verschwunden - worden. Mutmaßlich von Nachbarn, die überzeugte Ornithologen, Natur- und Insektenschützer sind, was vom Grunde her ja ein löblicher Idealismus ist - allerdings haben sie eine äußerst ausgeprägte Abneigung gegen Katzen. (Alles ist am Haus katzensicher gemacht und es wurde auch beobachtet, wie Steine nach Katzen geworfen wurden.) Es sind immer wieder in dem überschaubaren Neubaugebiet Katzen verschwunden. Ein paar sind in desolatem Zustand in einer Entfernung von ca 15 bis 20 Kilometern nach Monaten wieder gefunden worden (über Tasso und Tierärzte), so dass naheliegt, dass sie in fremden Gebiet und fern ab der Nähe von Menschen, ausgesetzt wurden. In Gebieten, in denen der Nachbar durch seine Tätigkeit kundig und aktiv ist. Er hat auch den Jagdschein. Am Tag des Verschwindens, habe ich morgens aus der Türe geschaut und habe mich gewundert, weshalb mein Kater, wie üblich, noch nicht da ist. Als ich ihn rief, hörte ich ein Maunzen, so dass zu hören war, dass er gefangen ist. Da er schon einmal in der Garage von (anderen) Nachbarn gegenüber eingesperrt war, ging ich davon aus, dass er wohl wieder da drin sei. Auch weil es keine Garagen oder Schuppen in nächster Nähe gibt, in die er hätte sonst hinein können. Ich schloss also wieder die Türe in dem Glauben, dass er "sicher" ist und ich nur der Nachbarin die Info geben muss, dass sie bitte ihr Tor hochfahren lassen soll. Dies habe ich getan. Es war gegen früh morgens um 7 Uhr - sie las die Nachricht allerdings etwas über eine Stunde später. Als ich ihn dann in Empfang nehmen wollte, war nur noch Stille und er kam nicht aus der Garage heraus. Ich konnte es erst gar nicht verstehen. Ich habe erkannt, dass er nicht in der Garage, sondern daneben eingesperrt war - und hier kommt nur eine Lebendfalle in Betracht. Es gibt rein vom Klang her keine andere Möglichkeit mehr, wo er hätte sein können. Es ist utopisch, dass dies ein Katzenfänger von außerhalb hätte gewesen sein können. Morgens, im sehr kleinen ländlichen Neubaugebiet, welches als Sackgasse gestaltet ist, bei durchgehender Straßenbeleuchtung und keinerlei Gebüsch, nur mit offenen privaten Gärten - keine Option um eine Lebendfalle auf irgendeinem Privatgrundstück aufzustellen. Obwohl die "Indizien" klar zu sein scheinen, so hab ich es nicht mit den Augen gesehen.. Ich habe eine Anzeige bei der Polizei erstattet und dies haben andere Geschädigte wohl mittlerweile auch getan. Die Polizei hat alles aufgenommen, jedoch meinten sie, man könne aktuell nichts machen. Man solle Bescheid geben, wenn etwas auffallen sollte. Mein Kater wird wohl nicht mehr am Leben sein . Ich habe betreffenden Nachbarn eine Suchmeldung eingeworfen, mit der persönlichen Mitteilung, dass das für mich sehr traurig ist. Sie weichen mir seither aus, was mich in der Sache zusätzlich bestätigt. Wie kann man zukünftig andere Katzen vor diesem Schicksal bewahren? "Darf" er das womöglich auch noch als Jäger?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider gibt es die geschilderte Streitigkeiten zwischen Freigänger-Haltern und Vogelschützer immer wieder. Und auch das von Ihnen befürchtete Szenario, dass Katzen eingefangen und in einiger Entfernung ausgesetzt werden, kommt nicht selten vor. Da Katzen jedoch beträchtliche Strecken zurücklegen können um wieder nach Hause zu finden und sich aus Ihrer Schilderung für die Tötung des Katers keine Anhaltspunkte ergeben, besteht noch Hoffnung, dass Sie ihn zurückbekommen können.
Es ist gut, dass Sie sich mit anderen Katzenhalter zusammengeschlossen und eine Strafanzeige vereinbart haben. Da es jedoch leider keine Augenzeugen, sondern eben nur Indizien gibt, ist es für die Polizei schwer Ermittlungen anzustellen.
Ihre zivilrechtlichen Ansprüche als Eigentümerin und Besitzerin der Katze ergeben sich aus §§ 903, 862, 1004 Absatz 1 in Verbindung mit § 90a BGB. So können Sie - in der Theorie - jeden von der Einwirkung auf Ihr Eigentum, also auf Ihren Kater ausschließen und einen Unterlassungsanspruch und je nach Einzelfall auch einen Schadensersatz geltend machen. Hierzu müsste jedoch nachgewiesen werden können, dass derjenige, gegen den diese Ansprüche geltend gemacht werden sollen auch der „Täter“ ist, was leider in Praxis und auch in Ihrem geschilderten Fall sehr schwierig ist.
Bei weiterem Beratungsbedarf wenden Sie sich an einen Anwalt für Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht um Ihre konkrete Situation anhand der Einzelheiten prüfen zu lassen.

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