zurück zur Übersicht Willkür bei der Entscheidung bzgl. Hundehaltung in der Mietwohnung 29.05.2019 von Tanja K. Guten Tag Frau RA Fries, unser Hund ist letztes Jahr verstorben. Über unseren Hund gab es nie Beschwerden, z. B. aufgrund von Lärmbelästigung oder Verunreinigungen. Es hat sich auch kein Nachbar geäußert, dass er eine Tierhaarallergie hat. Natürlich sind wir davon ausgegangen, dass die Anschaffung eines neuen Hundes für unseren Vermieter kein Problem darstellt. Da unser Vermieter jedoch einen Verkauf der Wohnung anstrebt, nutzt er jede Gelegenheit uns aus der Wohnung zu bekommen und lehnt daher die Anschaffung eines neuen Hundes ohne konkrete Begründung ab. Auf den Hinweis, dass die Ablehnung ohne konkrete Begründung laut BGH-Urteil nicht zulässig ist, reagiert unser Vermieter seit über einem Jahr nicht. In dem Objekt mit 18 Wohneinheiten (mit Mietern und Eigentümern) gibt es 3 weitere Hunde (Mops, Border Collie und einen größeren Mix). Der Mix wurde nach der Ablehnung unseres Antrags von der gleichen Hausverwaltung, aber einem anderen Vermieter genehmigt (somit kann man eine Tierhaarallergie eines Nachbarn wohl definitiv auch ausschließen). Laut unseres Mietvertrages gilt die Genehmigung für die Hundehaltung nur auf Lebensdauer und muss nach dem Ableben des Hundes neu gestellt werden. Wir suchen jetzt seit über einem Jahr eine neue Wohnung, aber alleine der Wunsch, einen Hund anzuschaffen senkt die Wahrscheinlichkeit von einem Vermieter eine positive Antwort zu bekommen um 90-95 Prozent. Um wieder Kontakt zu Hunden zu haben, helfen wir seit 3 Wochen bei einem ansässigen Tierheim als Gassigeher aus, aber wir möchten endlich wieder einen eigenen Hund haben und uns gegen die Willkür unseres Vermieters zur Wehr setzen. Was würden Sie machen? Was kann uns passieren, wenn wir einfach einen neuen Hund anschaffen würden, da die Ablehnung unseres Vermieters sich auf keine gesetzliche Grundlage stützt (z. B. BGH-Urteil)? Laut unserer Recherche haben die Landgerichte Düsseldorf und Kassel in ähnlichen Fällen bei einem Yorkshire Terrier für den Mieter entschieden. Gibt es auch Urteile, wo bei größeren Hunderassen für den Mieter entschieden wurde? Schon jetzt vielen Dank für Ihre Hilfe und einen schönen Tag. Mit freundlichen Grüßen Tanja K. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass Ihr Vermieter die Absicht hat, Sie „aus der Wohnung zu bekommen“, könnte die Anschaffung eines neues Hundes ohne die Zustimmung des Vermieters für diesen vielleicht ein willkommener Anlass sein, um Ihnen z.B. zu kündigen und sollte daher gut überlegt sein. Um die Erlaubnis zu erhalten, könnten Sie daher Ihren Vermieter nun nochmals schriftlich auffordern, Ihnen innerhalb von 14 Tagen (setzten Sie ein konkretes Datum ein und senden das Schreiben z.B. als Einwurf-Einschreiben) die schriftliche Genehmigung zur Haltung eines Hundes zu erteilen. Verweisen Sie auf die Tatsache, dass von Ihrem verstorbenen Hund keinerlei Belästigungen oder ähnliches ausgingen und auch nochmals auf die BGH Rechtsprechung. Sollte der Vermieter sich weiterhin weigern, müssten Sie die Zustimmung vor dem zuständigen Amtsgericht notfalls einklagen, so wie z.B. eine Familie aus Bayern, die damit vor dem AG München am 03.08.2018 Erfolg gehabt hat. Die Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2019/17.php Das Gericht hat unter anderem klargestellt, dass es nicht ausreichend ist, die Ablehnung auf bloße allgemeine Befürchtungen zu stützen, sondern das Vermieter ausreichend konkrete Anhaltspunkte für eine zu erwartende unzumutbare Belästigung darlegen müssen. Eine grundlose Ablehnung wie in Ihrem Falle dürfte daher erst recht unzureichend sein.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass Ihr Vermieter die Absicht hat, Sie „aus der Wohnung zu bekommen“, könnte die Anschaffung eines neues Hundes ohne die Zustimmung des Vermieters für diesen vielleicht ein willkommener Anlass sein, um Ihnen z.B. zu kündigen und sollte daher gut überlegt sein. Um die Erlaubnis zu erhalten, könnten Sie daher Ihren Vermieter nun nochmals schriftlich auffordern, Ihnen innerhalb von 14 Tagen (setzten Sie ein konkretes Datum ein und senden das Schreiben z.B. als Einwurf-Einschreiben) die schriftliche Genehmigung zur Haltung eines Hundes zu erteilen. Verweisen Sie auf die Tatsache, dass von Ihrem verstorbenen Hund keinerlei Belästigungen oder ähnliches ausgingen und auch nochmals auf die BGH Rechtsprechung. Sollte der Vermieter sich weiterhin weigern, müssten Sie die Zustimmung vor dem zuständigen Amtsgericht notfalls einklagen, so wie z.B. eine Familie aus Bayern, die damit vor dem AG München am 03.08.2018 Erfolg gehabt hat. Die Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2019/17.php Das Gericht hat unter anderem klargestellt, dass es nicht ausreichend ist, die Ablehnung auf bloße allgemeine Befürchtungen zu stützen, sondern das Vermieter ausreichend konkrete Anhaltspunkte für eine zu erwartende unzumutbare Belästigung darlegen müssen. Eine grundlose Ablehnung wie in Ihrem Falle dürfte daher erst recht unzureichend sein.