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Kater wird nicht heraus gegeben anderer Kater würde einfach weiter gegeben

von Agnes S.

Hallo, ich komme gleich zu meinem Anliegen. Ich habe meine zwei Langhaarkater zu meiner Tochter gegeben, mit der Absprache, dass dies nur vorübergehend ist, bis ich im Herbst zum Allergietest gehen kann und je nachdem wie dieser ausfällt wäre entschieden worden, wie es weiter geht. Dies war mündlich vereinbart, jedoch habe ich schriftlich, dass ich drum bat, dass meine Tochter, falls es nicht geht bei ihr oder was anderes ist, sie beide Katzen wieder zurück gibt und nicht einfach weitergeben soll. Nun hat sie das aber dennoch gemacht, genau drei Tage später. Der eine Kater wurde abgeholt und an eine dritte Person weitergegeben. Sie schrieb mir an dem Abend nur noch, dass beide Kater weg seien. Später erfuhr ich dann, dass sie den anderen Kater behalten hat und ich will diesen wieder zurück, sie weigert sich aber. Was kann ich tun? Inzwischen weiß ich, wo mein anderer Kater ist, dem geht es gut dort und bleibt auch dort, das ist in Ordnung für mich. Jedoch will ich den anderen Kater wieder haben, aus Angst, dass sie diesen ebenfalls weiter gibt, wie den anderen. Ausserdem gehört er ja mir und sie hat sich nicht an die Absprache gehalten. Ich habe ihr nun eine Frist gesetzt mit Datum und Uhrzeit, wann sie mir den Kater bringen soll. Sie drohte mir mit Anwalt und zog das ganze auch ins lächerliche, dass ich keine Chance hätte. Der Kater ist bei Tasso regestriert, aber nicht gechipt oder tätowiert. Kann aber beweisen, dass ich ihn seit Baby an habe und von wem ich ihn bekommen habe, sowie Tierarzt Rechnungen und Bilder. Habe ich Chancen meinen Kater wieder zu bekommen? Und welche Wege muss ich gehen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider geschieht es sehr häufig, dass es aus den verschiedensten Gründen zu Streitigkeiten bei der Rückgabe von Pflegetieren kommt. Ob Sie als ursprüngliche Eigentümerin einen durchsetzbaren Herausgabeanspruch haben, hängt davon ab, ob Sie den Verwahrungsvertrag und Ihr Eigentum - trotz der Übergabe der Tiere beweisen können, da die Pflegepersonen in der Regel behaupten, das Tier sei ihnen geschenkt worden. Leider schreiben Sie nicht, mit welcher Begründung Ihre Tochter Ihnen die Rückgabe verweigert, da es ein Unterschied ist ob sie behauptet, er sei nun ihr Eigentum oder ob sie die Rückgabe z.B. von der Rückzahlung der Futterkosten o.ä. macht. Erschwerend kommt auch in Ihrem Fall hinzu, dass gerade zwischen Familienmitgliedern, Freunden oder Bekannten meistens nur mündliche ungenaue Absprachen bestehen, die im Streitfall nicht oder nur selten zu beweisen sind. Notfalls müsste ein Gericht die Sache klären.
Da es sich bei der Prüfung und Klärung von Eigentumsrecht um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt ist dies nur nach Kenntnis aller Einzelheiten und der Prüfung möglicher Beweismittel (schriftliche Vereinbarung, WhatsApp, Facebook etc.) möglich. Gut ist, dass Sie Ihre Tochter schriftlich unter Setzung einer Frist zur Herausgabe aufgefordert haben. Sollte Ihre Tochter sich weiterhin weigern, sollten Sie einen Herausgabeanspruch aber auch die Erfolgsaussichten seiner Durchsetzung anwaltlich prüfen lassen.

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