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Trennungsopfer-Hund soll ins Ausland gebracht werden

von Irmgard H.

Sehr geehrte Frau Fries, mein Ex und ich waren 2005 im Tierheim zur Info. 4 Tage später hatte er meinen „Favoriten“ nach Hause geholt. D.h. Tierheimvertrag, Schutzgebühr, Adresse, Impfausweis, alles lautet auf seinen Namen. Hälfte der Schutzgebühr habe ich danach bezahlt, alle weiteren Kosten auch hälftig in privater Regelung. Mitte 2007 unsere Trennung. Er kümmerte sich weiter tagsüber, abends und am Wochenende war der Hund bei mir. Ich bin mit ihm zur Hundeschule, Spielstunde, in den Urlaub, alles auf meine Kosten. Jan. 2008 hat mein Ex Deutschland verlassen um in USA zu leben. Habe den Hund natürlich gerne genommen. Er zwang mich dazu, einen sog. Pflegevertrag zu unterschreiben, in dem ausdrücklich stand, dass es sein Hund bleibt. Bin mit Hund ins Haus meines Vaters gezogen, so dass keiner alleine war. Längeren Arbeitsweg habe ich in Kauf genommen. Völlig überraschend verstarb dann mein Vater, ich musste handeln, bin mit Hund zurück in meine Wohnung, habe eine Hundetagesstätte gesucht. Habe meinen Ex informiert. Kurz darauf war er in Deutschland wovon ich nichts wusste, hat mich heimlich verfolgt bis zur HuTa, dort sofort Ärger angefangen, so dass wir hochkant rausgeflogen sind. Versprach, sich während seines Aufenthaltes um neuen Platz/Tagesbetreuung zu kümmern – nichts geschah und stellte mich vor vollendete Tatsachen, dass zukünftig seine Freunding die Betreuung übernimmt und ich Betreuungsgeld an sie zu zahlen habe. Damit flog er wieder in die USA. Um Ecken habe ich erfahren, dass sie im Sommer ebenfalls umsiedelt. Ich weiss nicht, ob er mir den Hund nun endlich überlassen wird oder einfach „entführt“. Dürfte er einen ex-Tierheimhund außer Landes schaffen? Wenn ich das Tierheim im Vorfeld darauf hinweise, dass die Gefahr besteht, welche Chancen bestehen, dass das Tierheim mir den Hund geben wird? Was kann ich noch tun? Zur Info: Es geht nach Arizona. Haben Sie eine Vorstellung was das heisst? Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Zunächst ist in solchen Fällen immer danach zu fragen wer den Kaufvertrag unterschrieben, den Kaufpreis und die laufenden Versorgungskosten gezahlt hat. Nach Ihrer Schilderung spricht einiges dafür, dass Ihr Ex-Freund der Halter des Hundes ist, da er den Tierheimvertrag unterzeichnet hat und sie mit dem Pflegevertrag seine Eigentümerstellung anerkannt haben könnten. Eine abschließende Beurteilung ist erst nach Kenntnis der gesamten Situation möglich. Ob er den Hund ins Ausland verbringen darf, hängt davon ab, was dazu in dem Tierheimvertrag steht. Wie das Tierheim auf Ihren Hinweis reagieren wird, kann ich nicht beurteilen.

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