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Trennung

von Paula W.

Sehr geehrte Frau Fries, Vor einem Jahr habe ich mit meinem Exfreund einen Hund beim Züchter gekauft. Wir haben ihn 50/50 bezahlt, er steht im Kaufvertrag jedoch als Beisitzer drin, den Vertrag haben wir beide unterschrieben. Der Hund ist über mich bei der Steuer, Haftpflicht- & OP- Versicherung angemeldet und ich zahle das nachweislich alles alleine, genauso wie Tierarztkosten, Futter und Zubehör. Nun ziehe ich aus und will, dass der Hund bei mir wohnt, weil sich mein Ex nicht gut kümmert. (Z.b. ist er mehrere Tage nicht mit ihm zum Tierarzt gegangen (ich war im Urlaub), nachdem sich ein Hundebiss entzündet hatte), außerdem zahlt er mir seit Monaten aus finanziellen Gründen mehr keine Miete und kann sich auch den Hund nicht leisten. Nun meine Fragen: 1. Wenn ich den Hund mitnehme, könnte er ihn mit der Polizei aus meiner Wohnung holen? 2. Habe ich überhaupt Anspruch auf den Hund, wenn er als Besitzer im Kaufvertrag steht? 3. Habe ich eine Chance - notfalls gerichtlich- den Hund zugeschrieben zu bekommen, da er sich nachweislich nicht um ihn kümmern kann? Evtl. auch mit Schreiben des Tierarztes, dass die Bisswunde hätte früher versorgt werden müssen? Vielen Dank und freundliche Grüße

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie den Hund nachweislich und unstreitig gemeinsam gekauft haben, sind Sie Miteigentümer zu gleichen Teilen. Das hat zur Folge, dass keiner von Ihnen beiden allein über den Hund rechtlich verfügen kann. Weder Ihre Trennung noch die Tatsache, dass Sie die aufgeführten Kosten selbst tragen hat darauf einen Einfluss.
Um Ärger zu vermeiden, sollten Sie sich mit Ihrem Exfreund derart einigen, dass er Ihnen seinen Eigentumsanteil übertragt (ob per Schenkung oder gegen die Zahlung eines Geldbetrages oder Verrechnung eines Teils seiner Schulden bei Ihnen, etc. bleibt Ihnen überlassen). Wie auch immer Sie sich einigen, sollten Sie dies unbedingt schriftlich festhalten, da dies nicht nur der Klarheit, sondern auch zu Beweiszwecken dient.
Die Vereinbarung/der Vertrag sollte mindestens folgende Daten enthalten:
die vollständigen Daten der beiden Personen
die vollständigen Daten des Hundes
der Kaufpreis und die Zahlungsmodalität (Raten, Aufrechnung o.ä.) oder eben keine Zahlung
der Eigentumsübergang auf Sie und die Einigkeit, dass Sie Alleineigentümerin werden und
welche Dokumente mit übergeben werden sollen (z.B. EU-Heimtieraus, Stammbaum, Ahnentafel, Tierarztberichte etc.)
Wenn Sie z.B. ein Besuchsrecht-/und oder eine finanzielle Beteiligung an den laufenden Kosten vereinbaren, muss auch dies schriftlich vereinbart werden (wobei es gut zu überlegen ist, ob ein Besuchsrecht überhaupt sinnvoll ist).
Sollten Sie sich nicht einigen können und Sie den Hund mitnehmen, könnte die Polizei Ihnen den Hund nicht wegnehmen, da Sie ja schließlich Miteigentümerin sind. Ihr Exfreund müsste Sie dann auf Herausgabe verklagen, wie das Gericht entscheiden würde ist nicht absehbar, hilfreich wäre eine solche Bescheinigung des Tierarztes aber bestimmt.

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