zurück zur Übersicht

Welpen vom Tierschutzverein abgeholt

von Angelika R.

Sehr geehrte Damen und Herren Ich habe mal eine frage Meine Boxerhündin Lara hatte 6 Welpen von einem Pflegehund der aus Rumänien kam der war frisch kastriert was man mir nicht gesagt hatte bekommen ,nun wurden die Welpen ihr einfach weggenommen die Welpen sind 7Wochen alt und werden noch von meiner Boxerhündin gesäugt,der Verein wo der hund aus Rumänien kommt hat die Welpen einfach weggenommen mit der begründung Sie wären zu dünn und haben einen Wurmsag was überhaupt nicht stimmt ich habe Zeugen dafür das die Welpen nicht zu dünn sind und die haben auch kein Wurmbefall,Ich habe auch die Rechnung für die Welpen beim Tierarzt bezahlt und nicht der Verein wo der Hund aus Rumänien kam,meine Boxerhündin hat per kaiserschnitt endbunden,und ist auch gleichzeitig sterralliesiert worden das ganze kam mit Voruntersuchung 456Euro Ich habe einen Beleg vom Tierarzt bekommen,und ich habe über 100 Euro an welpenfutter ausgegeben,die welpen müssen jetzt mit 8 wochen das erstemal geimpft werden,die Wurmkur haben Sie auch bekommen.ich habe das alles allein bezahlt.der Verein vom Hund aus Rumänien behauptet obwohl die nichts bezahlt haben,das die welpen dennen gehört und haben sie einfach zur Vermittlung mitgenommen dürfen Sie das?.ich möchte das die Welpen bis zur Vermittlung wieder bei mir sind,weil ich noch kein Geld von dennen bekommen habe die haben auch gesagt Sie werden für die Tierarztrechnung aufkommen,das haben Sie oder hätten Sie zu mir gesagt stimmt aber überhaupt nicht Mein Mann will denn Rechtsschutz einschalten,Ich frage Sie was soll Ich tun damit Ich die Welpen (oder die endstanden kosten) wieder zurück bekomme. Mit freundlichen Gruss Angelika

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die Trennung der Welpen von der Mutter im Alter von sieben Wochen ist unzulässig. Gemäß § 2 Absatz 4 der Tierschutz-Hundeverordnung darf ein Welpe erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Dies gilt nicht, wenn die Trennung nach tierärztlichem Urteil zum Schutz des Muttertieres oder des Welpen vor Schmerzen, Leiden oder Schäden erforderlich ist. Ist eine vorzeitige Trennung mehrerer Welpen vom Muttertier erforderlich, sollen diese bis zu einem Alter von acht Wochen nicht voneinander getrennt werden. Um die von Ihnen für die Versorgung der Welpen entstandenen Kosten zurückzuerhalten, sollten Sie den Verein schriftlich auffordern den Betrag bis zu einem bestimmten Datum an Sie zahlen. Sollte der Verein sich weigern, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen um die Erfolgsaussichten und die Kosten eines möglichen Gerichtsverfahrens zu klären.

767.695 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung