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Haltung einer Zweitkatze

von Nicole K.

Guten Tag. Laut Mietvertrag dürfen wir in unserer knapp 100qm Wohnung nur Kleintiere halten. Nach E-Mailanfrage beim Vermieter dürfen wir nun explizit 1 Katze in der Wohnung halten. Wir besitzen nun auch seit ca. 1,5 Jahren eine reine Wohnungskatze. Unsere Katze wirkt mittlerweile sehr vereinsamt, was sich in ihrem zurückgezogenen aber auch teilweise sehr unruhigem Verhalten zeigt. Es liegen keine Erkrankungen vor, die dieses Verhalten begründen. Sie beschädigt keine Wohnungsgegenstände, macht keinen Lärm und markiert auch nicht. Nun würden wir gerne eine Zweitkatze halten, damit es unserer Katze besser geht. Ist es doch möglich eine Zweitkatze trotz der Einschränkung zu halten? Der andere Mieter des Hauses fühlt sich nach Rückfrage diesbezüglich nicht gestört. Vielen Dank

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Der Vermieter hat Ihnen nur die Haltung einer Katze erlaubt. Ob er Ihnen darüber hinaus auch die Haltung einer Zweitkatze genehmigt, kann er frei entscheiden. Sie sollten sich von den anderen Mietern schriftlich bestätigen lassen, dass sie sich durch die Katzenhaltung nicht gestört fühlen und dies dem Vermieter vorlegen. Auch ein Schreiben des Tierarztes mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit einer Zweitkatze kann hilfreich sein. Sollten Sie sich die Zweitkatze ohne die vorherige Zustimmung des Vermieters bzw. entgegen seiner Absage anschaffen, kann er die sofortige Abschaffung der Katze fordern.

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