zurück zur Übersicht Hundesteuer für Zweithund 08.02.2010 von Thea L. Liebe Frau Fries, mein Freund und ich sind je Besitzer eines Hundes und leben in einem Haus. Jetzt meine Frage, warum muss jetzt einer von uns für seinen Hund doppelt Hundesteuer bezahlen? Das sind fast 200.- € für den Zweithund. Die Stadtverwaltung argumentiert vollgendermasen: Da wir ein Haushalt seien, wäre einer der Hunde als 2 Hund zu sehen und deshalb auch so abzurechnen in der Hundesteuer. Wir finden das so richtig gemein, weil vorher wurden sie ja auch als je 1 Hund abgerechnet. Nur weil wir jetzt in einem Haus wohnen ändert das doch nichts an dem Eigentumsverhältnis der Hunde. Uns kommt es so vor als wolle die Stadtverwaltung sich auf Kosten der Hundehalter bereichern. Was denken Sie darüber, liegen wir hier so falsch mit unserer Meinung? Oder hat die Stadtverwaltung wirklich recht mit dem was sie da behauptet? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Hundesteuer ist ein ordnungspolitisches Mittel, das einerseits dazu dient die Zahl der gehaltenen Hunde in einer Stadt zu begrenzen und andererseits –so wie alle anderen Steuern auch- zur Finanzierung der Ausgaben der Stadt. Näheres regeln die Städte und Gemeinden in den jeweiligen Hundesteuersatzungen, die mittlerweile zum Großteil im Internet zu finden sind. Die Satzungen sehen in der Regel vor, dass die Steuerpflicht nicht an die Eigentümerstellung sondern an den „Haushalt“ angeknüpft wird. So auch in der Satzung der Stadt Öhingen, die in § 2 Absatz 3 HStS regelt, dass alle Hunde die in einem Haushalt leben, (für die Hundesteuer) als gemeinsam gehaltene Hunde angesehen werden. Daher kann die Stadt für den zweiten Hund den erhöhten Steuersatz erheben.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Hundesteuer ist ein ordnungspolitisches Mittel, das einerseits dazu dient die Zahl der gehaltenen Hunde in einer Stadt zu begrenzen und andererseits –so wie alle anderen Steuern auch- zur Finanzierung der Ausgaben der Stadt. Näheres regeln die Städte und Gemeinden in den jeweiligen Hundesteuersatzungen, die mittlerweile zum Großteil im Internet zu finden sind. Die Satzungen sehen in der Regel vor, dass die Steuerpflicht nicht an die Eigentümerstellung sondern an den „Haushalt“ angeknüpft wird. So auch in der Satzung der Stadt Öhingen, die in § 2 Absatz 3 HStS regelt, dass alle Hunde die in einem Haushalt leben, (für die Hundesteuer) als gemeinsam gehaltene Hunde angesehen werden. Daher kann die Stadt für den zweiten Hund den erhöhten Steuersatz erheben.