zurück zur Übersicht Tierarztrechnung viel zu hoch 05.08.2019 von Sabine Z. Eine Bekannte war mit ihrer Katze bei einem Notfalltermin in einer Kleintierpraxis. Die Katze hatte eine Blasenentzündung bekam eine Spritze und Schmerzmittel. Bei der Untersuchung stellte der Tierarzt Zahnstein fest und meinte, diesen müsse man in einer kurzen Narkose entfernen und sie soll die Katze nächste Woche vorbei bringen. Heute kam eine Rechnung von über 800 Euro. Muss ein Tierarzt nicht über solch hohe Kosten aufklären? Sicher meine Bekannte hätte auch fragen können, aber sie hatte gewiss nicht solch einen hohen Betrag erwartet. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der Betrag von 800,- EUR für eine Zahnsteinentfernung erscheint in der Tat sehr hoch, selbst wenn die Behandlung der Blasenentzündung ebenfalls darin enthalten sein sollte. Vorab etwas grundsätzliches zum Thema Tierarztbesuch und Abrechnung. Wenn man mit seinem Tier in eine Tierarztpraxis oder eine Tierklinik geht und um Untersuchung/Behandlung des Tieres bitten, bietet man rein rechtlich an, mit dem Arzt bzw. der Klinik einen Dienstleistungsvertrag zu schließen. Indem der Tierarzt das Tier wie gewünscht behandelt oder untersucht, nimmt er das Vertragsangebot an. Damit ist zwischen dem Tierhalter –auch wenn dies mit keinem Wort ausgesprochen wurde- und dem Tierarzt/der Klinik ein wirksamer mündlicher Dienstvertrag geschlossen worden, an den sich beide Vertragspartner halten müssen. Für den Tierhalter bedeutet das zunächst einmal, dass er für die Tätigkeit des Arztes die von ihm in Rechnung gestellten Gebühren bezahlen muss. Ob nun die ihnen vorgelegte konkrete Rechnung falsch oder zu hoch war, kann ohne Vorlage der Rechnung nicht geprüft werden. Da Tierärzte nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abrechnen müssen, müsste die Rechnung zunächst eingesehen und mit dieser Gebührenordnung im Einzelnen verglichen werden. Um eine (Teil)-Zahlung wird Ihre Freundin jedoch im Ergebnis wahrscheinlich nicht herumkommen. Wie hoch diese ausfällt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Der direkteste und effektivste Weg wäre die Klärung mit der Klinik selbst, sei es in einem Gespräch, zu dem sie am besten einen unbeteiligten Zeugen mitnehmen sollte oder mittels eines Briefes. Alternativ könnte sie sich auch z.B. an die zuständige Landestierärztekammer Bayern wenden. Allerdings kann die Kammer keine Korrektur der Rechnung vornehmen. Sie kann aber versuchen zwischen dem Tierhalter und der Klinik zu vermitteln.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der Betrag von 800,- EUR für eine Zahnsteinentfernung erscheint in der Tat sehr hoch, selbst wenn die Behandlung der Blasenentzündung ebenfalls darin enthalten sein sollte. Vorab etwas grundsätzliches zum Thema Tierarztbesuch und Abrechnung. Wenn man mit seinem Tier in eine Tierarztpraxis oder eine Tierklinik geht und um Untersuchung/Behandlung des Tieres bitten, bietet man rein rechtlich an, mit dem Arzt bzw. der Klinik einen Dienstleistungsvertrag zu schließen. Indem der Tierarzt das Tier wie gewünscht behandelt oder untersucht, nimmt er das Vertragsangebot an. Damit ist zwischen dem Tierhalter –auch wenn dies mit keinem Wort ausgesprochen wurde- und dem Tierarzt/der Klinik ein wirksamer mündlicher Dienstvertrag geschlossen worden, an den sich beide Vertragspartner halten müssen. Für den Tierhalter bedeutet das zunächst einmal, dass er für die Tätigkeit des Arztes die von ihm in Rechnung gestellten Gebühren bezahlen muss. Ob nun die ihnen vorgelegte konkrete Rechnung falsch oder zu hoch war, kann ohne Vorlage der Rechnung nicht geprüft werden. Da Tierärzte nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abrechnen müssen, müsste die Rechnung zunächst eingesehen und mit dieser Gebührenordnung im Einzelnen verglichen werden. Um eine (Teil)-Zahlung wird Ihre Freundin jedoch im Ergebnis wahrscheinlich nicht herumkommen. Wie hoch diese ausfällt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Der direkteste und effektivste Weg wäre die Klärung mit der Klinik selbst, sei es in einem Gespräch, zu dem sie am besten einen unbeteiligten Zeugen mitnehmen sollte oder mittels eines Briefes. Alternativ könnte sie sich auch z.B. an die zuständige Landestierärztekammer Bayern wenden. Allerdings kann die Kammer keine Korrektur der Rechnung vornehmen. Sie kann aber versuchen zwischen dem Tierhalter und der Klinik zu vermitteln.