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Hundekot im Nachbargarten

von Jochen F.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgendes Problem mit meinem direkten Nachbarn. Dieser hatte es sich zu Aufgabe gemacht arme Hunde (Mastiffs) aus ganz Europa zu retten. Nach kurzfristigem aufpäppeln wurden diese dann von ihm bzw. einer Bekannten aus Berlin weitervermittelt. Bei der Aufnahme des ein oder anderen Tieres wurde er dann aufgrund eigener Probleme (Alkohol) nachlässig. Statt mit dem Tier Gassi zu gehen, entschloss er sich seine Balkontür offen zu lassen, damit der Hund in den Garten gehen und dort sein Geschäft verrichten konnte. Das führt bei dem ca. 35 - 40 qm² kleinen Grundstück schnell zu einer massiven Geruchsbelästigung. Insbesondere, weil der Herr Nachbar nicht willens warn den Kot zu entfernen. Beim letzten Import ist ihm dann noch das Missgeschick passiert, dass die Hündin trächtig war. Nun waren im Sommer 2009 10 Jungtiere + Muttertier im Garten. Die Belastung an Hundekot muss ich sicherlich nicht näher ausführen. Die Stadt Moers + Veterinäramt waren relativ hilflos. Letztendlich waren Ende Oktober 2009 alle Jungtiere, an wen auch immer abgegeben worden. Lediglich das Muttertier verblieb beim Nachbarn. Die Zusicherung das Muttertier würde auch im Nov., Dez. 2009 und dann Jan. 2010 vermittelt sein, trat bisher nicht ein. Seitens der Stadt Moers war keiner in der Lage aus tierschutzrechtlichen Gründen einzuschreiten, weil die eigentliche Halterin des Muttertiers eine Tierschulenbesitzerin aus Berlin sei und der Hund nur zu Pflege sei. Mittlerweile ist die Halterin auch nach Moers zu unserem Nachbarn gezogen. Sie hat gleich eins der Jungtiere wieder mitgebracht. Gemeinsam koten und urinieren die Hunde nun den Garten zu. Meine Frage nun an Sie, was kann ich unternehmen, wer könnte mein Ansprechpartner sein? Meine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, ist auch im luftleeren Raum verhallt. Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir in der Sache einen Tipp geben könnten. Vielen Dank.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Hier handelt es sich um eine erhebliche Geruchsbelästigung gegen die sie mittels einer Beseitigungs- und Unterlassungsklage vor dem zuständigen Amtsgericht vorgehen könnten, wenn sie ein ekelerregendes Ausmaß annehmen oder den Aufenthalt im Freien unerträglich machen. Zunächst sollten Sie den Nachbarn schriftlich unter Setzung einer Frist zur Beseitigung des vorhandenen und des zukünftigen Kots auffordern. Sollte sich der Nachbar weiterhin weigern, sollten die Kosten und die Erfolgsaussichten einer Klage anwaltlich geprüft werden. Alternativ können Sie überlegen ob Sie das zuständige Schiedsamt einschalten um einen Nachbarschaftskrieg zu vermeiden, der alle Beteiligten Nerven, Zeit und Geld kostet. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.

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