zurück zur Übersicht Katzenverkauf 21.08.2019 von Gabriele K. Hallo, ich möchte aus meiner Hobbyzucht Kätzchen verkaufen. Das Impfen der Kleinen möchte ich den neuen Besitzern überlassen. Die Kleinen sind meines Erachtens topfit. Kann ich mich absichern, dass nicht später irgendwelche Regressansprüche an mich gestellt werden können. Mfg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Als Züchterin und Verkäuferin der Kätzchen können Sie sich zwar nie ganz der Haftung entziehen, allerdings könnten Sie durch eine wirksame Regelung im Kaufvertrag die Haftung beschränken. Um dies zu prüfen, müssten jedoch Einzelheiten bekannt sein, so z.B. der wievielte Wurf dies ist, ob Sie noch weitere Tiere züchten, wie viele Würfe Sie pro Jahr haben, etc.. da hiervon abhängt, ob Sie trotz des Hobbys, im Kaufrecht als Unternehmerin im Sinne des BGB gelten und damit kein Kauf zwischen Privatleuten, sondern ein Verbrauchsgüterkauf im Sinne von § 474 BGB vorliegt. Diese Unterscheidung ist wichtig. Ob Sie als gewerbliche Züchterin im Sinne des Tierschutzgesetz gelten und eine Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz benötigen oder ob Sie ein Gewerbe angemeldet haben, hat mit dem Unternehmerbegriff im BGB nichts zu tun. Daher fallen in der Praxis der Großteil der Hobbyzüchter ohne es zu wissen/wollen unter den Unternehmerbegriff des BGB. Unabhängig davon, sollten immer einen schriftlichen Kaufvertrag aufsetzten, der alle Angaben zu Ihnen und dem Käufer (also vollständiger Name und Adresse) enthalten sollte, alle Angaben zum Tier, den Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten (bei Ratenzahlung an einen Eigentumsvorbehalt denken), welche Unterlagen mit übergeben werden (EU-Haustierausweis, Ahnentafel, Futter etc.), wenn eine tierärztliche Behandlung stattgefunden hat, dann auch diese mitaufnehmen, wenn gewünscht eine Probezeit oder ein Rücktrittsrecht für beide Seiten oder auch ein Rückkaufs recht. Etc. Lassen sie zwei Exemplare unterschreiben und behalten eines für Ihre eigenen Unterlagen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Als Züchterin und Verkäuferin der Kätzchen können Sie sich zwar nie ganz der Haftung entziehen, allerdings könnten Sie durch eine wirksame Regelung im Kaufvertrag die Haftung beschränken. Um dies zu prüfen, müssten jedoch Einzelheiten bekannt sein, so z.B. der wievielte Wurf dies ist, ob Sie noch weitere Tiere züchten, wie viele Würfe Sie pro Jahr haben, etc.. da hiervon abhängt, ob Sie trotz des Hobbys, im Kaufrecht als Unternehmerin im Sinne des BGB gelten und damit kein Kauf zwischen Privatleuten, sondern ein Verbrauchsgüterkauf im Sinne von § 474 BGB vorliegt. Diese Unterscheidung ist wichtig. Ob Sie als gewerbliche Züchterin im Sinne des Tierschutzgesetz gelten und eine Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz benötigen oder ob Sie ein Gewerbe angemeldet haben, hat mit dem Unternehmerbegriff im BGB nichts zu tun. Daher fallen in der Praxis der Großteil der Hobbyzüchter ohne es zu wissen/wollen unter den Unternehmerbegriff des BGB. Unabhängig davon, sollten immer einen schriftlichen Kaufvertrag aufsetzten, der alle Angaben zu Ihnen und dem Käufer (also vollständiger Name und Adresse) enthalten sollte, alle Angaben zum Tier, den Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten (bei Ratenzahlung an einen Eigentumsvorbehalt denken), welche Unterlagen mit übergeben werden (EU-Haustierausweis, Ahnentafel, Futter etc.), wenn eine tierärztliche Behandlung stattgefunden hat, dann auch diese mitaufnehmen, wenn gewünscht eine Probezeit oder ein Rücktrittsrecht für beide Seiten oder auch ein Rückkaufs recht. Etc. Lassen sie zwei Exemplare unterschreiben und behalten eines für Ihre eigenen Unterlagen.