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Verschweigen beim Weiterverkauf eines Tieres

von Denise D.

Ich habe mir im Dezember einen Hund von einer Besitzerin (3te Besitzerin) abgekauft für 950€, heute habe ich mit der Züchterin (1ste Besitzerin) telefoniert und dadurch erfahren, dass der Hund einen Hodenhochstand hat und dadurch keine weiteren Zuchthunde züchten kann, da dies vererbbar ist, dadurch besteht auch ein geringes Krebsrisiko des Hundes. Außerdem erfuhr ich, dass der Hund sie nur 650€ kostete. Die Erstbesitzerin informierte die Zweitbesitzerin über diese Anomalie und erläuterte, dass die Zweitbesitzerin dies beim Weiterverkauf erläutern müsse. So ich wusste darüber gar nix und hab es heute erfahren. Sie streitet das ab zu wissen und das der Hund diese Anomalie hat. Wir wollten die Vorbesitzerin um eine außergerichtliche Einigung von 500€ bitten, da eine Kastration ansteht (150-180€) und die "Entschädigung" aufgrund das wir jetzt nicht züchten können. In den Papieren steht jedoch nix von dem Hodenhochstand (Hunde Ahnenpass und Heimtierausweis).Ich verdächtige sie auch, dass sie gar nicht mit dem Hund beim Tierarzt war, nach ihrem Kauf. Können sie uns bitte helfen und wie ist die Rechtslage? MFG

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ist ein verkaufter Hund krank also “mangelhaft“, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er den Hund u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Unabhängig von der Höhe der Forderung, muss der Verkäufer –außer in akuten Notfällen- aber VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Diese Nachbesserung könnte darin bestehen, dass die Verkäuferin den Hund auf eigene Kosten bei ihrem Tierarzt behandeln lässt. Wichtig ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob es sich um einen Privatverkäufer oder um einen gewerblichen Züchter handelte und insbesondere was zur Gewährleistung im Kaufvertrag geregelt wurde. Privatleute dürfen unter Umständen die Gewährleistung für einen mangelhaften Hund vertraglich ganz ausschließen. Sollte die zweite Verkäuferin jedoch von dem Hodenhochstand gewusst und Ihnen bewusst verschwiegen haben um einen höheren Kaufpreis zu erzielen, steht eine arglistige Täuschung im Raum, gegen die Sie vorgehen können.

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