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Hundewelpe

von Kim E.

Hallo. Ich habe einen Welpen auf Ratenkauf gekauft.. leider habe ich mich nur mit dem Verkäufer gestritten, weil er mir immer was anderes vorgeworfen hat, was nicht der Wahrheit entspricht. Gestern dann hat er mich angerufen und gesagt, er habe eine Lösung für das Problem er würde mir wenn ich ihm die letzte Rate bezahle einen Aufhebungsvertrag aussetzen und einen neuen Vertrag schreiben so dass wir nichts mehr miteinander zutun haben, aber ich den Welpen behalten kann... Ich bin also gestern hin mit Hund und Impfausweis und hab ihm diesen gegeben, weil er sich eine Kopie davon machen wollte, hab ihm auch die letzte Rate im Wert von 500€ gezahlt. Und bekam den Vertrag vorgelesen, da sagte ich schon, da steht nicht, dass der Welpe wieder zu mir kommt, dann meinte er und deine Freundin da liegt schon der neue Vertrag wir müssen erst denn anderen aufheben.. Ich hab es dann unterschreiben, in dem Glauben, dass wir den neuen Vertrag schreiben. Dann bekam ich den Hund abgenommen und ein Hausverbot erteilt. Er sagt, ich habe ihm kein Geld gegeben und alle Rechte auf den Hund abgetreten. Ich habe gestern vor Ort direkt Widerruf eingelegt. Was kann ich tun?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich kann Ihre Verzweiflung nachvollziehen, da jedoch Emotionen im Recht keine Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.
In Ihrem Fall sind die beiden geschlossenen Verträge nacheinander zu prüfen.
Zunächst haben Sie mit dem Verkäufer offensichtlich einen Kaufvertrag geschlossen und eine Ratenzahlung vereinbart. Sofern dort ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises zugunsten des Verkäufers enthalten ist, sind Sie spätestens mit Zahlung der letzten Rate Alleineigentümerin des Hundes geworden. Wenn dort kein Rücktrittsrecht des Verkäufers enthalten ist, hätten Sie den Hund nicht zurückgeben müssen bzw. eine Aufhebungsvertrag unterzeichnen müssen.
Um zu prüfen, ob der danach abgeschlossene Aufhebungsvertrag überhaupt wirksam ist oder rückgängig gemacht werden kann um Ihren möglichen Herausgabeanspruch geltend machen zu können, müssten die Einzelheiten des gesamten Falles bekannt sein und auch die gesamte Korrespondenz zwischen Ihnen beiden eingesehen werden (Facebook/WhatsApp etc.) um die Zusammenhänge nachvollziehen können. Aus welchem Grunde der Verkäufer Ihnen einen Aufhebungsvertrag angeboten hat obwohl Sie doch den Welpen behalten sollten und sie die letzte Rate gezahlt haben, sich also nach meinem Verständnis nichts an dem bisherigen Vertrag geändert hat, ist nicht nachvollziehbar.
Da Sie schreiben, dass Sie einerseits nach dem Vorlesen des neuen Vertrages bereits gemerkt und geäußert haben, dass ein Verbleib des Hundes bei Ihnen darin gar nicht vorgesehen ist und Sie dennoch diesen Vertrag unterschrieben haben, aber der Verkäufer sich andererseits Ihre Unterschrift durch eine absichtliche Täuschung erschlichen haben könnte, könnten Sie ein Anfechtungsrecht haben.
Um zu prüfen, ob Ihr Widerspruch als Anfechtungserklärung ausreicht, ob eine Strafanzeige sinnvoll ist und welche Schritte möglich sind (z.B. ein Antrag auf einstweilige Verfügung beim zuständigen Amtsgericht) sollten Sie sich, sofern keine gütliche Einigung möglich ist, umgehend an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.

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