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Übernahme Tierarztkosten

von Johanna K.

Sehr geehrte Frau Fries, wenn ein frei lebendes Tier wie z.B. Maus, Ratte oder Singvogel verletzt aufgefunden und zum Tierarzt gebracht wird, wer ist dann für die Übernahme der Tierarztkosten zuständig? Und wie verhält es sich bei einem Wildtier, z.B. Reh oder Fuchs? Muss vor dem Tierarztbesuch die Fundmeldung bei einer Behörde erfolgen und ist dies abhängig von der Tierart? Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst gilt ganz allgemein, dass derjenige, der ein Tier zum Tierarzt bringt (unabhängig davon ob es sein eigenes oder ein fremdes Tier ist) mit dem Tierarzt einen Dienstvertrag schließt und damit auch der Kostenschuldner dieser Dienstleistung ist.
Ob und von wem ein Finder diese Tierarztkosten erstattet bekommen kann, hängt von der Art des gefundenen Tieres ab, hier wir unterschieden zwischen Wildtieren (also Maus, Ratte, Vogel, Wild, Ente etc.) und Heimtieren (also Hund, Katze etc.).
Da Wildtiere naturgemäß keinen Halter und keinen Eigentümer haben, der für dessen Wohlergehen verantwortlich und damit zur Erstattung der Kosten verpflichtet wäre, gibt es auch keinen Kostenerstattungsanspruch. Wichtig ist aber, dass bei verletzten Wildtieren der zuständige Jagdausübungsberechtige oder wenn man diesen nicht kennt, notfalls die Polizei informiert werden muss und dass die Tiere nicht einfach mitgenommen werden dürfen.
Anders bei Heimtieren. Die Städte und Gemeinden sind als Fundbehörde auch für aufgefundene Heimtiere zuständig und müssen anstelle des Halters zunächst für deren Versorgung, artgerechte Unterbringung und notwendige medizinische Behandlungen sorgen. Auch wenn die Städte üblicherweise privaten Tierschutzvereinen diese Pflichten vertraglich übertragen, so ist doch letztendlich die Stadt/Gemeinde verantwortlich. Die Behörden lehnen dies jedoch oft ab und behaupten es handele sich um ein herrenloses Tier/es sei kein Fundtier im Sinne des BGB. In einem Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 19.05.2010 wurde aber z.B. die Stadt Bad Sachsa dazu verurteilt dem Tierarzt, der eine verletzte Fundkatze behandelt und über mehrere Tage versorgt hatte, seine entstandenen Kosten zu erstatten.
Wenn Sie ein verletztes Haustier finden, sollten Sie (außer in akuten Notfällen) zunächst beim örtlichen Fundbüro oder Tierschutzverein oder notfalls Polizei eine Fundanzeige erstatten, um den rechtlichen Status “Fundtier“ herzustellen und dann zum Tierarzt fahren. Weisen Sie den Tierarzt ebenfalls darauf hin, dass es sich um ein Fundtier handelt und dass Sie daher nicht für die Kosten einstehen wollen. Ob der Tierarzt dann direkt mit der Behörde abrechnet oder dennoch mit Ihnen und Sie sich dieses Kosten erstatten lassen müssen, hängt vom Einzelfall ab. 

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