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Nachbars Hund beißt unsere Katze auf unserem Grundstück tot

von Karin L.

Sehr geehrte Frau Fries, wir sind untröstlich, am vergangenen Montag hat in den frühen Morgenstunden (zwischen 5.15 Uhr und 5.45 Uhr) der Hund von einem benachbarten Bauernhof unsere Katze so schwer verletzt, dass sie nach einer Not-OP in der darauffolgenden Nacht an ihren schweren inneren Verletzungen gestorben ist. Mein Mann hat noch am selben Tag den Bauern aufgesucht, dieser ist jedoch absolut uneinsichtig und bestreitet die Sache. Sein Hund ist allerdings so dermaßen aggressiv, dass die Mutter von dem Bauern meinen Mann auch gleich gewarnt hat, dem Hund nicht zu nahe zu kommen, weil er sehr bissig ist. Der Hund soll angeblich immer angeleint sein. Wir vermuten, dass er sich jedoch an dem Morgen entweder los gerissen hat oder ausgebüxt ist. Da der Bauer der einzige ist, der in der Nachbarschaft so früh aufsteht, kann es auch nur sein Hund gewesen sein. Ausserdem hat unser armes Kätzchen noch so tapfer im ihr Leben gekämpft, dass sie schwarzes Fell unter den Krallen hatte. Und der Hund ist schwarz. Auch passt die Größe, da der Tierarzt bestätigt hat, dass es ein großer Hund gewesen sein muss, der Tötungsabsichten hatte. Also der Hund wollte nicht nur ein bisschen Hund und Katz spielen, sondern er wusste was er tat. Wir sind so wütend und traurig über den unnötigen Verlust unseres lieben Familienmitgliedes, dass wir uns Gerechtigkeit erhoffen. So etwas soll nicht wieder passieren. Auch haben wir Angst um unsere Kinder, die ja morgens im Dunkeln auch an dem Hof vorbei müssen und wenn der Hund wieder durchdreht, könnte er ja auf die Kinder auch losgehen. Können Sie uns einen Rat geben, wie wir uns nun verhalten sollen? Der Bauer hat sein Grundstück nun mit Flatterband abgehangen und überall Betreten verboten und Vorsicht bissiger Hund Schilder aufgehangen. Auch ist der Hund seit Montag eingesperrt. Aber damit ist es doch nicht getan oder? Ich denke das macht das Tier nur noch verrückter. Mit freundlichen Grüßen Karin L.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich bedauere, dass Sie sich aufgrund dieses tragischen und traurigen Todesfalles an mich wenden müssen.
Dass die „Einzäunung“ des Grundstückes durch Flatterband und das Warnschild keine geeigneten Maßnahmen sind, um freilaufende Katzen oder Kinder, die noch nicht lesen können, ausreichend vor dem Hund zu schützen, scheint eindeutig. Da Sie selbst nicht durchsetzen könnten, dass er sein Grundstück ausbruchsicher einzäunt oder ähnliches, könnten Sie sich an das zuständige Ordnungsamt wenden, das einen Verstoß gegen das Niedersächsische Hundegesetz und die Prüfung, ob der Hund als gefährlich im Sinne des § 7 NHundG einzustufen ist anordnen könnte.
Sie selbst haben gegen den Hundehalter aber einen zivilrechtlichen Anspruch auf Zahlung des Ihnen entstandenen Schadens, also den Tierarztkosten, den Fahrtkosten zum Tierarzt, natürlich auch für den Verlust Ihres verstorbenen Katers. Ihr Anspruch folgt aus § 833 BGB, auf ein Verschulden des Hundehalters kommt dabei nicht an.
Da er wahrscheinlich bestreiten wird, dass sein Hund der Täter war und Sie dies in einem möglichen Prozess beweisen können müssten, ist es wichtig, dass Sie die Hundehaare gut und geschützt aufbewahren, um sie als Beweismittel bzw. als Grundlage für eine Analyse/einen Vergleich mit dem Fell des Hundes vorlegen zu können.
Fordern Sie den Hundehalter, wenn noch nicht geschehen, schriftlich zur Zahlung des Ihnen durch seinen Hund entstandenen Schaden auf und setzen eine konkrete Zahlungsfrist ein. Sollte er diese Frist verstreichen lassen oder sich weigern, sollte Sie sich über die weiteren möglichen rechtlichen Schritte anwaltlich beraten lassen.
 
 

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