zurück zur Übersicht

Meine Katze wurde von Nachbarn oder sonst wem ins Tierheim gebracht

von Daniel L.

Hallo, Meine Katze wurde ins Tierheim gebracht von den Nachbarn, denke ich. Weiß aber nicht von wem, aber das Tierheim wußte den Namen meines Tieres, was komisch ist. Ich bin im Gefängnis gewesen und zur Zeit auf Therapie nicht zu Hause erst im Mai wieder. Die Katze lebt bei meiner Lebensgefährtin, hat zu fressen gehabt, der Katze ging es gut, was die Nachbarn anders sahen. Hat viel gemauzt, weil ich weg bin, sein Herrchen nicht da oder wenn er vor der Tür stand und rein wollte. Wusste, dass ich mit ihm zum Tierarzt muss, aber das ging halt nicht, da ich auf Therapie bin. Das wollte ich dann im Mai machen, wenn ich wieder da bin. Jedenfalls ist die Katze ins Tierheim gebracht worden und da sind jetzt Tierarztkosten in Höhe von 467 Euro angefallen. Ich möchte meine Katze wieder haben, kann aber das Geld nicht bezahlen, da ich auf Therapie bin und Hartz4 bekomme. Hat das Tierheim das Recht, das Tier einzubehalten? Ich kann es nicht bezahlen. Kann vielleicht 50 Euro anzahlen, aber da lassen die sich nicht drauf ein, hab ich schon gefragt. Die wollen die Hälfte als Anzahlung. Weiß nicht was ich machen soll und wie da die Rechtslage ist. Möchte die Katze wieder haben auch aus emotionalen Gründen. Was kann ich machen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Auch wenn ich Ihre Notlage verstehen kann, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.
Sie als Tierhalter (und Eigentümer) sind gemäß § 2 Tierschutzgesetz dafür verantwortlich Ihre Katze zu versorgen, zu verpflegen etc. bzw. für die Zeit, in der Sie dies selbst gewährleisten können, einen anderen, in Ihrem Fall Ihre Lebensgefährtin damit zu beauftragen.
Da es um entstandene Tierarztkosten geht und Sie schreiben, dass Ihnen bewusst ist, dass Ihre Katze zum Tierarzt muss, Sie dies aber erst für Mai, also in einem knappen halben Jahr geplant haben, müsste zunächst bekannt sein, aus welchem Grunde der Tierarztbesuch notwendig ist und ob dies bis Mai warten konnte oder ob Sie z.B. Ihre Lebensgefährtin damit hätten beauftragen müssen. Davon abhängig ist dann auch die Frage, ob das von dem Tierheim geltend gemachte Zurückbehaltungsrecht an der Katze rechtmäßig ist, was letztlich im Streitfall das zuständige Amtsgericht klären müsste.
Das Gericht müsste dann klären, ob es überhaupt ein Zurückbehaltungsrecht an Haustieren gibt (das wird von den Gerichten unterschiedlich gesehen) und wenn ja, ob in der Satzung des jeweiligen Tierheims ein solches Zurückbehaltungsrecht vorgesehen ist, ob Ihre Katze derart unter der Trennung leidet, dass Ihr Leiden und Qualen dadurch entstehen (das müssten Sie allerdings beweisen können), usw.
Um einen Prozess und mögliche damit verbundene Kosten zu vermeiden und die Summe nicht täglich höher werden zu lassen, versuchen Sie umgehend nochmals mit dem Tierheim eine gütliche Lösung zu finden, einen Ratenzahlungsplan oder ähnliches, um Ihre Katze schnellstmöglich zurück zu bekommen. Sollte dies keinen Erfolg haben, könnten Sie sich an das zuständige Amtsgericht wenden und sich einen Beratungshilfeschein holen, mit dem Sie sich dann an einen Anwalt oder eine Anwältin wenden können.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung