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Ex-Freund verweigert Ausgabe vom Hund

von Ewelina O.

Guten Abend Frau Fries, mein Ex-Freund hat mir damals einen Hund gekauft als Geschenk und vereinbart wurde, dass ich ihn behalten darf, wenn wir uns trennen. Das habe ich auch als Nachricht auf meinem Handy. 6 Jahre habe ich den Hund verpflegt, mich um ihn gekümmert, bin zum Tierarzt und habe Futter und alles andere bezahlt. Ich habe auch mehrere Schriftstücke in denen Nachbarn, Freunde und seiner Angestellten das der Hund mit gehört. Er hat den Hund oft nicht gut behandelt und lässt ihn, weil er zu bequem zum spazieren gehen ist, hinter seinem Auto her laufen. Ich kämpfe schon eine ganze Weile und habe gesagt bekommen, dass es darauf an kommt wer ihn versichert hat und die Steuern bezahlt. Ist das richtig? Habe ich irgendeine Möglichkeit, meinen Hund einzufordern? Ich bin total verzweifelt und leide jeden Tag.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt.
Aus Ihrer Schilderung ergibt sich eine durch die Nachricht auf Ihrem Handy - nachweisliche Schenkung und Vereinbarung zu Ihren Gunsten. Damit wären Sie Alleineigentümerin und haben einen Herausgabeanspruch gegen Ihren Exfreund aus § 985 BGB. Selbst wenn er die Versicherung und die Hundesteuer bezahlt, so hat dies auf Ihr Eigentum keine Auswirkungen, da weder die Versicherung noch die Steuern an die Eigentümerstellung anknüpfen und daher vereinfacht gesagt, auch von einem Dritten gezahlt werden können.
Leider fehlen in Ihrer Schilderung Einzelheiten. Um Ihren Anspruch und die Erfolgsaussichten prüfen und beantworten zu können müssten daher die Einzelheiten bekannt sein, insbesondere wie es dazu kam, dass er den Hund bei sich hat (haben sie den Hund bei Ihrer Trennung zunächst bei ihm zurückgelassen oder hat er Ihnen den Hund später weggenommen oder nicht wie vereinbart zurückgebracht etc.?) und wie lange er Ihnen den Hund schon vorenthält um eine Verjährung prüfen zu können.
Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an eine Anwalt oder ein Anwältin für Tierrecht.

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