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Katze beim Tierschutz/ Tierheim abgegeben

von Veronika B.

Sehr geehrte Frau Fries, vor einigen Wochen haben unsere Nachbarn den Tierschutz angerufen, weil unser Kater (gechipt) ein auffälliges Verhalten gezeigt hatte. Wir wurden von Tasso informiert, wo wir unseren Kater abholen können. Im Anschluss haben wir unseren Tierarzt aufgesucht und unseren Kater (Freigänger, 13 Jahre alt) untersuchen lassen. Es wurde eine Diabetes festgestellt. Da unser Kater sich überwiegend draußen aufhält, sollten wir erst dafür sorgen, dass er zu regelmäßigen Zeiten nach Hause kommt. Unsere Nachbarn haben wir darüber informiert und diese mündlich aufgefordert, unseren Kater nicht zu füttern, damit er nach Hause kommt zum Essen. Laut der Tierärztin macht eine Therapie mit Spritzen erst Sinn, wenn der Kater regelmäßig nach Hause kommt. Nach einiger Zeit haben wir erfahren, dass die Nachbarn sich nicht an die Vereinbarung halten und ihn weiterhin füttern, weil er schlecht aussieht. Wir haben unseren Kater des öfteren in der Nähe oder unmittelbar vorm Haus der Nachbarn abgeholt. Nach einem kurzen Aufenthalt zu Hause, wollte der Kater mit großem Gemiaue wieder nach draußen. Unser Kater ist jetzt bereits seit 1 1/2 Wochen nicht mehr nach Hause gekommen. In dieser Zeit waren wir drei mal bei unseren Nachbarn und wollten uns erkundigen, ob sie unseren Kater gesehen haben, doch diese verneinten dieses 2 mal. Erst bei erneuter Anfrage hat man uns dann erzählt, dass unser Kater bereits seit 1 Woche in der Obhut des Tierheimes ist. Laut den Nachbarn hat das Tierheim ihnen verboten, uns eine Auskunft darüber zugeben. Die Nachbarn haben wohl den Tierschutz erneut gerufen und diese haben dann unseren Kater ins Tierheim gebracht. Weder die Nachbarn, der Tierschutz und das Tierheim haben uns darüber informiert, dass sich unser Kater dort in Behandlung befindet, obwohl ihnen bewusst war, dass wir die Besitzer des Tieres sind. Das Tierheim teilte mir mit, dass ich eine Gebühr zu tragen habe, die genaue Höhe erfahre ich noch. Können Sie mir sagen, ob ich diese Gebühr übernehmen muss? Ist der Tierschutz/das Tierheim in der Pflicht uns als Besitzer unverzüglich zu informieren, wenn ihnen bekannt ist, dass der Kater einen Besitzer hat? Die Nachbarn haben bereits jetzt schon geäußert, dass sie unseren Kater weiterhin füttern werden, wenn dieser bei ihnen vor der Tür ist, wenn wir dieses vermeiden möchte, dann sollen wir unseren Kater nicht mehr nach draußen lassen. Kann ich diesbezüglich gegen meine Nachbarn rechtliche Schritte einleiten? Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Insbesondere in den Fällen in denen die Katzen Spezialfutter oder Medikamente benötigen und die „Fütterer“ dies ignorieren ist dies für die Halter sehr ärgerlich.
Das Füttern und Anlocken einer fremden Katze ist nicht grundsätzlich verboten. Gegen den ausdrücklichen Willen des Eigentümers ist es allerdings zu unterlassen. Selbst dann, wenn man der Meinung ist, es besser zu wissen als der Eigentümer. 
In Ihrem konkreten Fall sind zwei verschiedene Rechtsbereiche betroffen, die es zu prüfen gilt.
Zum einen die Ansprüche gegen Ihre Nachbarn auf Unterlassen und möglicherweise Schadensersatz für die ihnen entstandenen Kosten durch den Tierheimaufenthalt sowie Tierarztkosten für die verbotene und unter Umständen schädigende Fütterung.
 
Zum anderen geht es um die „Rechtsbeziehung“ zu dem Tierheim also die Frage, ob Sie die entstandenen Kosten ganz/zum Teil oder gar nicht bezahlen müssen und damit einhergehend die Frage, ob das Tierheim ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Zahlung hat und ob Sie im Gegenzug nicht auch einen Anspruch gegen das Tierheim haben könnten, da Sie hätten direkt benachrichtigt werden können und so hätten Kosten vermieden werden können.
Lassen Sie sich von Ihrer behandelnden Tierärztin schriftlich bestätigen, dass der Kater in Behandlung ist und wie der Diabetes behandelt werden soll, etc.
Sollte sich die Angelegenheit nicht doch noch gütlich klären lassen, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um Ihre Ansprüche prüfen und durchsetzen zu lassen, aber auch um zum Wohle der Katze eine endgültige Klärung herbeizuführen, da zu befürchten ist, dass sich diese Situation ansonsten noch ein paar Mal wiederholen wird.

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