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Welpen Ansprüche

von T. P.

Sehr geehrte Damen und Herren, Bei mir ist folgendes passiert: Ich habe eine Mischlingshündin, die ich nicht habe sterilisieren lassen. Nun hatte ich folgendes: Meine Hündin, war bei meiner Mutter, da ich zutun hatte. Meine Mutter hat leider ungeplant einer Bekannten zugesagt, auf ihren Hund aufzupassen, jedoch ging meine Mutter davon aus, es würde nix passieren, da dieser um einiges kleiner ist. Am selben Tag bin ich zu einer Freundin, die ebenfalls einen Rüden hat, der Ähnlichkeit hat mit dem Rüden der bei meiner Mutter war. Nun weiß ich nicht wer der Vater von den Welpen sein könnte. Ich möchte von keinem Geld oder sonstwas deshalb, da ich selbst verantwortlich bin, hätte ich meine Hündin sterilisieren lassen, wäre dass ja nicht passiert, aber jetzt hab ich folgendes Problem. Die Bekannte meiner Mutter hat verlangt, dass ich ihr von 7 Welpen 3 geben soll und ihrer Mutter 2 somit 5 Welpen, es wären auch ihre Welpen. Diese Person, hat mir mit Schläge gedroht! Natürlich, habe ich ihr deutlich gesagt, es sind meine Welpen und ich entscheide, an wen ich Welpen gebe. Drohen, lasse ich mir nicht und ich habe schließlich die ganzen Kosten tragen müssen. Mittlerweile sind die Welpen 8 Wochen alt. Bis dato habe ich von dieser Bekannten nichts mehr gehört. Plötzlich steht sie vor meiner Türe, ich sagte ihr, dass ich keine zeit habe und habe meine Türe wieder zugemacht, daraufhin, kam eine Nachricht aufs Handy mit dem Text „Wir sehen uns vor Gericht" hat sie wirklich Ansprüche?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das Eigentum an den Welpen einer Hündin, richtet sich nach dem Eigentum an der Hündin, da die Welpen so genannte „Früchte“ der Hündin im Sinne des §§ 953, 99, 90a BGB sind. Der Rüdenbesitzer hätte nur dann einen Anspruch auf Herausgabe eines oder mehrerer Welpen, wenn Sie dies mit ihm mündlich oder schriftlich vereinbart hätten, wobei dann aber geklärt werden müsste, ob er sich an den entstandenen Kosten für die Welpenaufzucht beteiligen müsste . Da sich aus Ihrer Schilderung dazu nichts entnehmen lässt, sollten Sie sich entweder beraten lassen oder spätestens wenn Sie tatsächlich Post von einem Gericht erhalten, sich von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht vertreten lassen.
 

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