zurück zur Übersicht Kaufvertrag 08.01.2020 von Kathrin S. Hallo ich habe eine Frage ich hab letztes Jahr einen Hund verkauft und der Kaufvertrag wurde nur mündlich erstmal geschlossen und bei den neuen Besitzern ist der Hund gleich am 1 Tag 4 Tage lang abgehauen und sie hat mir dann geschrieben in ihrer Wut, dass ich den Hund nehmen soll und sie dann ihr Geld wieder möchte. Dann habe ich ihn mal besucht und sie hat den Vertrag unterschrieben, aber sie wohnt dort nicht mehr auf der Adresse wo der Vertrag läuft, zwar nur gemeldet angeblich kann man da dagegen angehen? Mit dem holen vom Hund wieder Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Kaufverträge über Hunde auch mündlich abgeschlossen geschlossen werden können, haben Sie mit der Käuferin zunächst einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen, und Sie haben dann Ihre Pflicht der Übereignung des Hundes erfüllt und die Käuferin wiederrum hat ihre Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises erfüllt. Indem die Käuferin Sie aufgefordert hat, den Hund gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen, hat sie rechtlich einen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Soweit erscheint die Lage einfach. Nun wird es jedoch kompliziert, da erstens geprüft werden muss ob der Rücktritt wirksam war und welche rechtlichen Auswirkungen dies hat und zweitens muss dann anhand des Ergebnisses geprüft werden, was Sie bei Ihrem Besuch besprochen haben und welche rechtlichen Auswirkungen die Vertragsunterzeichnung hat (handelt es sich rechtlich um einen neuen Kaufvertrag nach Rücktritt von dem ersten?). Da all dies erst nach Einsichtnahme in den unterschriebenen Vertrag sowie der Korrespondenz sowie nach Kenntnis aller Einzelheiten geprüft werden kann, müssten Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder Anwältin für Tierrecht wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Kaufverträge über Hunde auch mündlich abgeschlossen geschlossen werden können, haben Sie mit der Käuferin zunächst einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen, und Sie haben dann Ihre Pflicht der Übereignung des Hundes erfüllt und die Käuferin wiederrum hat ihre Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises erfüllt. Indem die Käuferin Sie aufgefordert hat, den Hund gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen, hat sie rechtlich einen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Soweit erscheint die Lage einfach. Nun wird es jedoch kompliziert, da erstens geprüft werden muss ob der Rücktritt wirksam war und welche rechtlichen Auswirkungen dies hat und zweitens muss dann anhand des Ergebnisses geprüft werden, was Sie bei Ihrem Besuch besprochen haben und welche rechtlichen Auswirkungen die Vertragsunterzeichnung hat (handelt es sich rechtlich um einen neuen Kaufvertrag nach Rücktritt von dem ersten?). Da all dies erst nach Einsichtnahme in den unterschriebenen Vertrag sowie der Korrespondenz sowie nach Kenntnis aller Einzelheiten geprüft werden kann, müssten Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder Anwältin für Tierrecht wenden.