zurück zur Übersicht Hund und Jäger 17.02.2010 von Petra S. Sehr geehrte Frau Fries, darf mir der Jäger drohen, meinen Hund zu erschießen, wenn er sich mehr als 2 Meter (nicht angeleint, keine Gefährdung der Wildtiere) von mir entfernt? Darf der Jäger meinen Hund trotz Schleppleine 5 Meter erschießen? In unserem Wohnort wurden schon öfters Hundebesitzer durch den Jäger verbal bedroht. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider kommt es immer wieder zu solchen geschilderten Situationen zwischen Hundehaltern und Jägern, die nicht selten in einem heftigen Streit oder sogar Handgreiflichkeiten endet. Das Thema “Hund im Wald“ ist leider nicht in einem Gesetz einheitlich geregelt, sondern wird in vielen verschiedenen Bundes- und Landesgesetzes (z.B. Bundesjagdgesetz, Landschaftsgesetze, Regelung der jeweiligen Stadt etc.) geregelt. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass eine Anleinpflicht ausschließlich in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und abseits der Waldwege gilt. Richtig ist, dass Jäger wildernde Hunde als letzes denkbares Mittel abschießen dürfen, da außerhalb geschlossener Ortschaften und befriedeter Grundstücke Jagdgebiet ist. Ab wann ein Hund tatsächlich wildert, ist in dem jeweiligen Landesgesetz geregelt. Im Jagdgesetz NRW z.B. gelten als wildernde Hunde solche, “die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen, …“. Entfernt sich ihr gut abrufbarer Hund unangeleint zwei Meter weg von Ihnen und jagt nicht, dürfte er nicht erschossen werden. Ein mit einer 5-Meter-Schleppleine angeleinter Hund dürfte meines Erachtens nie erschossen werden, da Sie schließlich zuverlässig auf ihn einwirken können und ihn am jagen oder wildern hindern können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider kommt es immer wieder zu solchen geschilderten Situationen zwischen Hundehaltern und Jägern, die nicht selten in einem heftigen Streit oder sogar Handgreiflichkeiten endet. Das Thema “Hund im Wald“ ist leider nicht in einem Gesetz einheitlich geregelt, sondern wird in vielen verschiedenen Bundes- und Landesgesetzes (z.B. Bundesjagdgesetz, Landschaftsgesetze, Regelung der jeweiligen Stadt etc.) geregelt. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass eine Anleinpflicht ausschließlich in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und abseits der Waldwege gilt. Richtig ist, dass Jäger wildernde Hunde als letzes denkbares Mittel abschießen dürfen, da außerhalb geschlossener Ortschaften und befriedeter Grundstücke Jagdgebiet ist. Ab wann ein Hund tatsächlich wildert, ist in dem jeweiligen Landesgesetz geregelt. Im Jagdgesetz NRW z.B. gelten als wildernde Hunde solche, “die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen, …“. Entfernt sich ihr gut abrufbarer Hund unangeleint zwei Meter weg von Ihnen und jagt nicht, dürfte er nicht erschossen werden. Ein mit einer 5-Meter-Schleppleine angeleinter Hund dürfte meines Erachtens nie erschossen werden, da Sie schließlich zuverlässig auf ihn einwirken können und ihn am jagen oder wildern hindern können.