zurück zur Übersicht Hund meines Partners 25.01.2020 von Roxana L. Hallo Fr. Fries, danke, dass sie sich die Zeit nehmen und alle Fragen beantworten. Es geht darum, dass ich mit meinem Partner seit 4 Monaten zusammen bin und seine Ex ihm den Hund entwendet hat. Er ist derjenige, der den Hund bezahlt und geholt hat. Der Dicke dürfte alles: Couch, Bett, egal solang er bei meinem Freund war, ging es ihm gut. Die Zwei sind ein Herz und eine Seele. Der Hund ist so verbunden mit meinem Partner, dass wenn er im Auto bei seiner Ex ist und meinen Partner sieht, anfängt zu bellen und dort rum zu springen. Leider hatte sie ihn damals bei der Stadt angemeldet und nimmt das jetzt als Recht zu sagen, es sei ihr Hund und verweigert beiden den Kontakt zu einander. Wir haben ihn noch 2 mal gesehen, als sie ihre Sachen geholt hat und da sollte der Hund im Auto bleiben, um meinem Partner weh zu tun. Wir haben ihn trotzdem raus geholt. Der Hund leidet massiv. Sie ist im Schicht Betrieb tätig und der Hund immer wieder über 10 Std allein Zuhause. Er baut komplett an Lebensfreude ab, so kenn ich den Dicken nicht. Kann man irgendwas tun? Mein Partner leidet so und überlegt sogar einfach nichts mehr zu tun, dass kann ich nicht zulassen, beiden zu liebe. Danke Mfg. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Um zu prüfen, ob Ihr Freund einen Herausgabeanspruch gegen seine Ex-Freundin hat und ob dieser erfolgreich durchgesetzt werden könnte, muss zunächst die Eigentumslage geklärt werden. Dies hängt jedoch von den Einzelheiten ab und kann an dieser Stelle nicht bewertet werden. Für einen Herausgabeanspruch muss Ihr Freund nachweisen, dass er Alleineigentümer des Hundes ist. Da Sie schreiben, dass er den Hund geholt und bezahlt hat, könnte dies für sein Alleineigentum sprechen. Gut wäre, wenn dies durch entsprechende Unterlagen bewiesen werden kann. Die Behauptung der Exfreundin, sie habe den Hund zur Hundesteuer angemeldet, ist jedenfalls für sich allein kein Eigentumsnachweis. Ihr Freund könnte daher seine Ex-Freundin umgehend schriftlich auffordern, ihm den Hund unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche zurückzugeben. Der Brief sollte zu Beweiszwecken per Einschreiben versendet werden und ein konkretes Datum des Fristablaufs eingesetzt werden. Sollte sie sich weigern oder die Frist ignorieren, sollte er sich spätestens nach Fristablauf anwaltlich über die weiteren Schritte und die Kosten beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Um zu prüfen, ob Ihr Freund einen Herausgabeanspruch gegen seine Ex-Freundin hat und ob dieser erfolgreich durchgesetzt werden könnte, muss zunächst die Eigentumslage geklärt werden. Dies hängt jedoch von den Einzelheiten ab und kann an dieser Stelle nicht bewertet werden. Für einen Herausgabeanspruch muss Ihr Freund nachweisen, dass er Alleineigentümer des Hundes ist. Da Sie schreiben, dass er den Hund geholt und bezahlt hat, könnte dies für sein Alleineigentum sprechen. Gut wäre, wenn dies durch entsprechende Unterlagen bewiesen werden kann. Die Behauptung der Exfreundin, sie habe den Hund zur Hundesteuer angemeldet, ist jedenfalls für sich allein kein Eigentumsnachweis. Ihr Freund könnte daher seine Ex-Freundin umgehend schriftlich auffordern, ihm den Hund unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche zurückzugeben. Der Brief sollte zu Beweiszwecken per Einschreiben versendet werden und ein konkretes Datum des Fristablaufs eingesetzt werden. Sollte sie sich weigern oder die Frist ignorieren, sollte er sich spätestens nach Fristablauf anwaltlich über die weiteren Schritte und die Kosten beraten lassen.