zurück zur Übersicht Hund ohne Erlaubnis verkauft 31.01.2020 von Vivian N. Guten Tag, Vor ca 3 Jahren habe ich meinen bei Tasso registrierten Hund aus Zeitgründen verkauft. Mit der Käuferin habe ich schriftlich in einem Vertrag festgehalten, dass der Hund ohne meine Erlaubnis von ihr nicht weiterverkauft oder weiterverschenkt werden darf. Nun hat sie dies jedoch getan und möchte mit nicht sagen wo sich mein Hund befindet.Was kann ich tun?? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie einen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen haben, da hierauf in der Praxis leider häufig verzichtet wird. Ob und welche Ansprüche Sie gegen die Käuferin als Ihre Vertragspartnerin haben, müsste zunächst der Kaufvertrag vorliegen, um zum einen die genaue Formulierung der angesprochenen Klausel zu prüfen und zum anderen auch um zu sehen, ob eine wirksame Vertragsstrafe bei einem Verstoß gegen den Kaufvertrag enthalten ist, da sich hieraus Schadensersatzansprüche ergeben können. Neben möglichen Schadensersatzansprüchen ist zu prüfen, ob Sie einen Auskunftsanspruch gegen Ihre Käuferin hinsichtlich der Daten der neuen Eigentümerin haben. Gegen die neue Eigentümerin haben Sie jedenfalls keinen direkten Anspruch, weder auf Herausgabe des Hundes noch auf eine Kontaktaufnahme mit Ihnen. Versuchen Sie wenn möglich daher nochmals mit der Käuferin eine gütliche Lösung zu finden, andernfalls wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie einen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen haben, da hierauf in der Praxis leider häufig verzichtet wird. Ob und welche Ansprüche Sie gegen die Käuferin als Ihre Vertragspartnerin haben, müsste zunächst der Kaufvertrag vorliegen, um zum einen die genaue Formulierung der angesprochenen Klausel zu prüfen und zum anderen auch um zu sehen, ob eine wirksame Vertragsstrafe bei einem Verstoß gegen den Kaufvertrag enthalten ist, da sich hieraus Schadensersatzansprüche ergeben können. Neben möglichen Schadensersatzansprüchen ist zu prüfen, ob Sie einen Auskunftsanspruch gegen Ihre Käuferin hinsichtlich der Daten der neuen Eigentümerin haben. Gegen die neue Eigentümerin haben Sie jedenfalls keinen direkten Anspruch, weder auf Herausgabe des Hundes noch auf eine Kontaktaufnahme mit Ihnen. Versuchen Sie wenn möglich daher nochmals mit der Käuferin eine gütliche Lösung zu finden, andernfalls wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.