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Klinik verlang Abtrittserklärung

von Dunja G.
Sehr geehrte Damen und Herren, folgendes ist einem Freund passiert: Seine Katze wurde angefahren und sollte operiert werden. (Kieferbruch etc.) Laut der Tierklinik sollte ein MRT erfolgen ob eine Operation Erfolg verspricht. Wenn ja, direkt OP. Die dann entstehenden Kosten von 2.000,- € -3. 000,- € konnten nicht getragen werden. Sollte eine OP zwecklos erscheinen war Einschläferung die Lösung. Der Freund wollte das Tier mitnehmen und von seinem Haustierarzt ohne MRT-Untersuchung einschläfern lassen, da dieser sofort gesagt hatte, eine OP sei zwecklos. Da es sich um ein sehr junges Tier 5-6 Monate alt handelte, meinte die Klinik aber nun das geht nicht und ließ sich eine Abtrittserklärung unterschreiben um das Tier zu behandeln, evtl. zu operieren und weiter zu vermitteln. Ob die Katze noch lebt ist uns nicht bekannt. Darf die Klinik das. ich habe im Internet recherchiert, dass es möglich ist, wenn ich nicht bezahlen kann aber wenn ich MEIN Tier doch einschläfern lassen will, dann kümmere ich mich doch auch um mein Tier und handle zu seinem Wohle? Zu all dem Schmerz kommt jetzt noch die Ungewissheit hinzu. Außerdem frage ich mich, wie die Vermittlung stattfindet und wer nun die Kosten übernimmt. Da ich dem Freund diese Klinik empfohlen habe, würde ich mich über eine Antwort sehr freuen. Ich habe selbst 2 Katzen, die bei Ihnen registriert sind. Daher meine Anfrage an Sie. Mit freundlichen Grüßen Dunja
Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

In dem von Ihrem geschilderten Fall geht es rechtlich gesprochen, um die Frage, ob die unterschriebene Abtretungserklärung inhaltlich wirksam ist und ob diese aufgrund der Situation, in der sie zu Stande gekommen ist, eine Nötigung darstellt und daher durch Ihren Freund angefochten werden könnte.
Da es sich bei Fragen, bei denen es um die Rechtmäßigkeit und die Folgen tierärztlichen Verhaltens geht, um ein schwieriges Rechtsgebiet handelt, müssen für eine Prüfung zunächst alle Einzelheiten bekannt sein und wenn vorhanden muss eine Kopie der unterschriebenen Erklärung eingesehen werden.
Sollte Ihr Freund keine Kopie vorliegen habe, könnte er die Klinik auffordern ihm, gegen Erstattung der Kosten, eine Kopie der Erklärung sowie einen Ausdruck der gesamten Unterlagen/Patientenakte zu schicken um diese dann bei weiterem Bedarf anwaltlich prüfen zu lassen.

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