zurück zur Übersicht Leinenpflicht in Bayern 17.02.2010 von Alexandra D. Hallo, ich wollte mal wissen, wie es in Bayern mit der Leinenpflicht ist. Mir wurde gesagt, dass es im allgemeinen verboten ist, seinen Hund ohne Leine laufen zu lassen. Bitte um kurze Info. Danke. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In Bayern können die Gemeinden gem. Art. 18 Abs. 1 des Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) durch eine Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden, d.h. Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken. Fragen Sie daher beim Ordnungsamt Ihrer Gemeinde, an welchen Orten Leinenzwang herrscht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In Bayern können die Gemeinden gem. Art. 18 Abs. 1 des Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) durch eine Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden, d.h. Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken. Fragen Sie daher beim Ordnungsamt Ihrer Gemeinde, an welchen Orten Leinenzwang herrscht.