zurück zur Übersicht mein Hund wurde gebissen 18.02.2010 von Andreas P. Mein Mops wurde von einem großen Hund (Huskymischung?) angefallen und mehrfach gebissen. Die Halter/Begleiter haben gar nichts unternommen, um ihrem Hund Einhalt zu gebieten. Wie kann ich mich gegen verantwortungslose Hundehalter wehren? Kann ich diesen Vorfall bei der Polizei oder beim KVR anzeigen oder kann ich nur zivilrechtlich vorgehen? Für mich stellt dieser Hund eine Gefahr auch für andere Hunde dar. Außerdem finde ich die Halterreaktion (die nicht vorhandene) absolut untragbar. Freundliche Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich können Sie gegen den Halter des großen Hundes auf verschiedene Weise vorgehen. Mit zivilrechtlichen Mittel können Sie die entstandenen Tierarztkosten im Wege des Schadensersatzes ersetzt verlangen, da gemäß § 833 BGB jeder Tierhalter verpflichtet ist, alle Schäden zu ersetzen, die sein Tier verursacht. Daneben können Sie die Behörden einschalten indem Sie den Vorfall schriftlich beim Ordnungsamt melden. Vielleicht finden Sie weitere „Opfer“, die sich ebenfalls beim Ordnungsamt melden sollen, um das Amt zum Ermitteln zu zwingen. Zu guter Letzt besteht auch die Möglichkeit eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung bei der Polizei zu erstatten. Um nicht abgewimmelt zu werden, sollten Sie solche Anzeigen immer schriftlich fertigen und Beweismittel (Fotos, Tierarztbefunde etc.) beifügen und Zeugen mit vollständigen Namen und Adresse benennen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich können Sie gegen den Halter des großen Hundes auf verschiedene Weise vorgehen. Mit zivilrechtlichen Mittel können Sie die entstandenen Tierarztkosten im Wege des Schadensersatzes ersetzt verlangen, da gemäß § 833 BGB jeder Tierhalter verpflichtet ist, alle Schäden zu ersetzen, die sein Tier verursacht. Daneben können Sie die Behörden einschalten indem Sie den Vorfall schriftlich beim Ordnungsamt melden. Vielleicht finden Sie weitere „Opfer“, die sich ebenfalls beim Ordnungsamt melden sollen, um das Amt zum Ermitteln zu zwingen. Zu guter Letzt besteht auch die Möglichkeit eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung bei der Polizei zu erstatten. Um nicht abgewimmelt zu werden, sollten Sie solche Anzeigen immer schriftlich fertigen und Beweismittel (Fotos, Tierarztbefunde etc.) beifügen und Zeugen mit vollständigen Namen und Adresse benennen.