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Fehlbehandung

von Nicole F.

Thema: "Hund verschluckt Knochen" Bis einschließlich einen Tag zuvor lebensfroh und verspielt. Meine Bordeaux Dogge 8 1/2 Jahre alt, hat am Freitag Nachmittag versehentlich einen Haxe Knochen bekommen. Ab Freitagabend wurde sie unruhig, konnte nicht sitzen oder liegen, verhielt sich zunehmend unsicher. Daraufhin fuhren wir sofort am Samstag mit ihr in eine uns bis dahin unbekannte Praxis, da der Haustierarzt Samstags keine Sprechzeiten hatte. Dort angekommen wurden wir sofort in ein Praxiszimmer durchgeschickt ohne Aufnahme am Empfang. Das führte dazu, dass der uns zugewiesene Tierarzt keine Daten über uns angelegt hatte und somit den Raum erstmal wieder verließ, um sich Hilfe für die Dateneingabe zu holen. Weiter stellte er erstaunt fest, dass es sich nicht um einen wie seitens des Personal angekündigten "kleinen" Hund handelt. Nun wir (mein Mann und ich) haben ihm nach langen Warten erklärt, dass sie am Freitag Nachmittag einen Knochen bekommen hat und es ihr seither immer schlechter geht und sie Wasser und Futter erbricht, mit enorm viel weißen Schaum. Dass sie kaum noch Zähne hat und eigentlich gar keine Knochen bekommt und wir die Sorge haben sie könne einen Teil davon einfach runter geschickt haben... Nun der Hund wurde abgetastet und geröntgt. 2 Bilder wurden gemacht. Nun kommt folgendes, Diagnose Arzt; Der Hund hat eine stark vergrößerte Milz mit dunkeln Stellen und einen hellen Schatten in der Lunge, vermutlich aber nicht bestätigt Metastasen. Der Magen wäre voller "Gas" (Nachfrage ergab er meinte Luft) sonst wäre da nichts auffälliges. Sie habe einen Milztumor, und vermutlich Metastasen in der Lunge, genau könne er das aber nicht sagen. NUR wenn es welche sind, lohnt sich auch die Tumor Behandlung der Milz nicht!! Daher sollten wir das erst abklären lassen bei weiteren Untersuchungen. Dann gab er dem Hund eine Injektion gegen Übelkeit und omep für zu Hause mit, wir sollten dann am Montag weiter zum Haustierarzt für weitere Untersuchungen. Völlig geschockt und das meine ich ernst!!! sind wir nach Hause gefahren in dem Glauben unser Hund hat einen Tumor. So steht es auch auf der Rechnung: Diagnose: Milztumor Das! ist seelische Grausamkeit. Sonntag ging es ihr weiter zunehmend schlechter, also haben wir den Hund in die Tierklinik gefahren! Dort wurden neue Bilder gemacht, der Magen war noch mehr voller Luft die Milz hatte sich umgeschlagen, ihr Blut wurde direkt analysiert alle Werte sahen gut aus!! Montag früh die Diagnose: Sie hatte einen ca 8 cm langen 3×5 cm runden Knochen in der Speiseröhre!!! Seit Freitag! Das arme arme Tier hat seit Samstag nur noch Luft geschluckt, alles andere kam nicht am Knochen vorbei daher das ewige Erbrechen. Sie wurde sofort heute morgen Not Endoskopiert der Knochen ist entfernt. Noch lässt sich aber nicht sagen ob die Speiseröhre das unbeschädigt geschafft hat. Da der Knochen seit Freitag dort gesteckt hat, war alles zu sehr entzündet und geschwollen um Risse oder sonstige Verletzungen erkennen zu können. Der Hund wird nun dort behandelt, im Laufe des Tages geweckt werden, um im Verlauf nach trinken und neuer Aufnahme festzustellen wo es hin gelaufen ist und ob sie eingeschläfert werden muss. Nervlich möchte ich das nicht nähr ausführen, nun die Frage: Ist dass ein Behandlungsfehler ???! Der Mann, der Tierarzt von Samstag, da war ja alles falsch!! Es geht garnicht um eine horrende Summe, die habe ich jetzt eh in der Klinik. Es geht wirklich um die Diagnose, mein Mann und meine Tochter haben bis heute geglaubt der Hund muss wegen eines Tumors sterben, ich weiß garnicht was ich dazu sagen soll. Und nun stirbt sie vielleicht, wegen irreparablen Verletzungen durch den Knochen im Hals, der bereits hätte am Samstag rausgeholt werden können statt Montag.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich kann Ihre Ängste und auch Ihre Wut sehr gut nachvollziehen und ich wünsche Ihrer Hündin gute Besserung. Da im Recht jedoch Emotionen keine Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.
Bei der Frage nach der Tierarzthaftung handelt es sich um ein sehr kompliziertes Gebiet.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Tierarzt nicht die tiermedizinischen Kenntnisse und Erfahrungen eingesetzt hat, die von einem gewissenhaften Tierarzt erwartet werden können. Ein Behandlungsfehler liegt daher bei einer Pflichtverletzung des Tierarztes vor. Haftbar macht sich der Tierarzt aber erst dann, wenn ihm auch ein Verschulden an dieser Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann. Hier zeigt sich, warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. Ohne einen Sachverständigen sind diese Fragen in der Regel nicht zu beantworten. Der Tierarzt wiederum muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.
Anders ist es allerdings, wenn der Tierarzt seiner Dokumentationspflicht nicht nachgekommen ist. Die fehlende Dokumentation spricht dann gegen den Tierarzt und kehrt die Beweislast um. Der Tierarzt muss nun seinerseits beweisen, dass der Schaden auch bei einer fehlerfreien Behandlung eingetreten wäre. Die Höhe des jeweiligen Schadensersatzes richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Ebenfalls zu einer Beweislastumkehr kommt es bei einem groben Behandlungsfehler des Tierarztes, z.B. bei einem Befunderhebungsfehler, so der BGH in seinem Urteil vom 10.05.2016 – Az. VI ZR 247/15. Allerdings muss zunächst der „grobe Behandlungsfehler“ mittels eines Sachverständigen bestätigt werden.
Es ist gut, dass Sie und Ihr Mann beim Tierarzt waren, da Sie dem Tierarzt damit nachweislich die meines Erachtens wichtigen Informationen, dass die Hündin am Vorabend einen Haxenknochen verschluckt hat und dies wegen der wenigen Zähne vermutlich im Ganzen und dass es ihr danach schlecht ging, mitgeteilt habe, die er entweder ignoriert oder falsch bewertet haben könnte. Hier müsste jedoch ein Sachverständiger im Streitfalle bewerten, wie das „normale“ Vorgehen in einem solchen Fall ist und ob der Tierarzt so verfahren ist.
Sollte die Klinik Ihnen eine nach Ihrer Ansicht überhöhte oder unrechtmäßige Rechnung erstellen, kann anhand dieser dann ein möglicher Schadensersatzanspruch geprüft werden (Tierarzthonorar, Medikamente, Fahrtkosten, Wertersatz etc.). Lassen Sie sich zur Sicherheit alle Rechnungen, Unterlagen, Befunde, Laborwerte etc. schriftlich aushändigen. Sollte der traurige Fall eintreten und Ihre Hündin leider versterben, müssen Sie entscheiden, ob Sie sie obduzieren lassen wollen, um das Ergebnis in einem Rechtsstreit mit der Tierklinik vorliegen zu haben. Ein Schmerzensgeld für Ihre ausgestandenen Ängste aufgrund der ersten Diagnose „Milztumor“ sieht das Gesetz leider nicht vor.
Bei weiterem Beratungsbedarf wenden Sie sich mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht. 

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