zurück zur Übersicht Hundekot 19.02.2010 von Tanja M. Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Fries, ich hätte gerne eine Auskunft wie die Rechtslage ist, wenn andauernd unser Garten und Bürgersteig mit Hundekot versehen ist vom zweiten Mieter, der bei uns in der Einliegerungswohnung in einem Zweifamilienhaus wohnt. Nach schriftlicher Aufforderung, seinen Hund nicht unbeaufsichtig herumlaufen zu lassen, sod ass er immer in unseren Garten etc. hineinkommt und überall seinen Kot absetzt und ihn dann nicht nicht einmal beseitigt. Der Vermieter wurde informiert und dann war eine Zeit lang auch Ruhe, doch nun geht das wieder von vorne los. Nicht nur bei uns, sondern auch bei den Nachbarn, da er wie gesagt nur den Hund raus lässt und er praktisch alleine Gassi geht. Was können wir noch tun? Ich wäre um Ihren Rat sehr Dankbar. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aufgrund Ihrer Schilderung gehen ich davon aus, dass Sie den Garten zur Alleinbenutzung gemietet haben. Wenden Sie sich erneut an Ihren Vermieter und fordern ihn –am besten -schriftlich auf, die Angelegenheit endgültig zu klären und kündigen an, gegebenenfalls die Miete zu mindern, da Sie den Garten nicht bzw. nur eingeschränkt nutzen können. Wie hoch dieser Minderungsbetrag sein kann, kann nicht pauschal beantwortet werden, da hierzu weitere Angaben, z.B. die Häufigkeit der Verschmutzung, Intensität der Geruchsbelästigung etc. geprüft werden müssen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aufgrund Ihrer Schilderung gehen ich davon aus, dass Sie den Garten zur Alleinbenutzung gemietet haben. Wenden Sie sich erneut an Ihren Vermieter und fordern ihn –am besten -schriftlich auf, die Angelegenheit endgültig zu klären und kündigen an, gegebenenfalls die Miete zu mindern, da Sie den Garten nicht bzw. nur eingeschränkt nutzen können. Wie hoch dieser Minderungsbetrag sein kann, kann nicht pauschal beantwortet werden, da hierzu weitere Angaben, z.B. die Häufigkeit der Verschmutzung, Intensität der Geruchsbelästigung etc. geprüft werden müssen.