zurück zur Übersicht Hündin als läufig und gesund vermittelt, war bereits trächtig, was Tierschutz bekannt war - Not-OP 21.04.2020 von Nadine S. Hallo, ich bin ziemlich verzweifelt. Am Faschingsdienstag habe ich von einer Tierschutzorganisation aus einer Dortmunder Pflegestelle eine junge Hündin adoptiert. Auf meine Fragen hin, ob diese bereits kastriert wäre, erhielt ich die Antwort, dass dies noch nicht ginge, da sie sich gerade in der Läufigkeit befinden würde und ich das noch nachholen sollte. Im Verlauf der nächsten Wochen stellte ich einige Veränderungen fest. Der Verdacht fiel auf eine Scheinträchtigkeit. Da dem Tier geholfen werden musste, holte ich mir einen Termin beim Tierarzt. Dort vorstellig geworden, fiel ich aus allen Wolken. Die Hündin war trächtig. Wir spekulierten, wann etwa die Befruchtung stattgefunden haben muss. Da es sich um eine Einlingsschwangerschaft handelte, warnte man mich bezüglich der zu erwartenden Komplikationen vor. Ich konfrontierte sogleich die Tierschutzorga, die erst überrascht tat und mir sogleich 15 Minuten später Bildmaterial einer Kamera zur Verfügung stellte mit Datum und dem Deckungsakt. Das Kind war in den Brunnen gefallen. Ich fragte nach einer Lösung und wie das mit der Kostenbeteiligung /-übernahme geregelt werden würde. Diese wurde zunächst zugesagt, doch im weiteren Verlauf völlig blockiert. Ein Vereinsregisterauszug sowie eine Kostenübernahmeerklärung, um die Behandlungskosten zu Tierschutzkonditionen erhalten zu können, wurden ebenfalls nicht beigebracht. Lediglich ein Moneypool wurde eröffnet, um etwas Geld beizusteuern bzw. durch Spenden zu sammeln. Leider kam es bei der Hündin zu Komplikationen, sodass sowohl Mutter als auch Baby auf der Kippe stehen und weitere medizinische Fürsorge bedürfen. Die Kosten belaufen sich bereits auf ca. 4.000,-€ und weitere Termine in der Klinik stehen bevor. Habe ich irgendwelche Rechtsansprüche, kann ich irgendwas unternehmen? Es geht mir nicht nur um die finanziellen Aspekte, sondern auch um die Machenschaften insgesamt. Bitte um Hilfe! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, sowohl Ihre Hündin als auch der Welpe sind wohl auf. Das geschilderte Verhalten der Organisation erscheint in der Tat recht fragwürdig. Da die Organisation offensichtlich nachweislich Kenntnis jedenfalls von dem Deckakt hatte und selbst wenn er von der Trächtigkeit vielleicht nichts wusste, jedenfalls hätte er aber damit rechnen und Ihnen gegenüber offenlegen müssen. Ihr Schadensersatzanspruch könnte sich daher nicht nur aus dem Adoptionsvertrag ergeben, sondern auch aufgrund einer (arglistigen?) Täuschung, die je nach den Umständen Ihres Einzelfalls auch eine strafbare Handlung sein könnte. Um Ihren Anspruch auf Schadensersatz und die konkrete Höhe prüfen zu können müsste zunächst sowohl der Adoptionsvertrag als auch die gesamte Korrespondenz eingesehen werden, insbesondere die zunächst zugesagte Kostenbeteiligung /-übernahme ist wichtig, um die Erfolgsaussichten bewerten zu können. Anhand der Unterlagen kann dann auch bewertet werden, ob es sinnvoll ist, z.B. das zuständige Veterinäramt einzuschalten. Wenden Sie sich daher sofern Sie sich nicht zwischenzeitlich gütlich mit dem Verein einigen konnten, an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, sowohl Ihre Hündin als auch der Welpe sind wohl auf. Das geschilderte Verhalten der Organisation erscheint in der Tat recht fragwürdig. Da die Organisation offensichtlich nachweislich Kenntnis jedenfalls von dem Deckakt hatte und selbst wenn er von der Trächtigkeit vielleicht nichts wusste, jedenfalls hätte er aber damit rechnen und Ihnen gegenüber offenlegen müssen. Ihr Schadensersatzanspruch könnte sich daher nicht nur aus dem Adoptionsvertrag ergeben, sondern auch aufgrund einer (arglistigen?) Täuschung, die je nach den Umständen Ihres Einzelfalls auch eine strafbare Handlung sein könnte. Um Ihren Anspruch auf Schadensersatz und die konkrete Höhe prüfen zu können müsste zunächst sowohl der Adoptionsvertrag als auch die gesamte Korrespondenz eingesehen werden, insbesondere die zunächst zugesagte Kostenbeteiligung /-übernahme ist wichtig, um die Erfolgsaussichten bewerten zu können. Anhand der Unterlagen kann dann auch bewertet werden, ob es sinnvoll ist, z.B. das zuständige Veterinäramt einzuschalten. Wenden Sie sich daher sofern Sie sich nicht zwischenzeitlich gütlich mit dem Verein einigen konnten, an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.