zurück zur Übersicht Kennzeichnungspflicht Hund Brandenburger Hundeverordnung 19.02.2010 von Frank B. Hallo, kurz vor Silvester ist unser Hund abhanden gekommen & nach stundenlanger Suche rief das örtliche Tierheim an & informierte uns, dass wir ihn abholen können. Gegen eine Gebühr von 20€ bekamen wir ihn wieder, damit sollte alles erledigt sein. Nun bekamen wir gestern einen Brief vom Ordnungsamt, dass wir 40€ Verwarngeld zahlen sollen, da wir der Kennzeichnungspflicht nach Paragraph soundso nicht nachgekommen seien. Hintergrund der ganzen Aufregung: Der Hund ist gechipt- Chipnummer ist bei Tasso registriert & auch bei der Stadt, trägt seine Steuermarke & zusätzlich eine Hundemarke, wo Name & Telefonnummern von uns drauf sind. Das ist laut Stadt aber nicht ausreichend, es muss auch noch die Adresse mit drauf- wir wohnen in einer Strasse mit wahnsinnig langem Namen- wie groß soll denn da die Marke ausfallen? Die Anhänger für Zettel drin verliert der Hund doch alle Naselang.. Ganz abgesehen davon finde ich auch die Telefonnumer wichtiger, wir sind die ganze Zeit ja nicht Zuhause gesessen (glaube auch kaum dass es einen Bringservice gibt) sondern haben alles abgesucht- ein Anruf & wir hätten ihn geholt. Wir vermuten mal, die haben die Marke einfach übersehen & wollen uns das jetzt ankreiden. Der Tierheimleiter hat sie sofort bemerkt & uns informiert. Durch den Brief ist jetzt auch klar geworden, warum wir vergeblich suchten- er wurde bereits eine Stunde nach Verlust aufgegriffen, wir wurden aber erst 3 Stunden später informiert. Wir haben beim Ordungsamt auch persönlich nachgefragt, wieso dann nicht angerufen wurde- Mitarbeiter hätten keine Zeit ewig nach Anhängern zu suchen??? Glaube Stadt braucht mal wieder Geld. Hatte auch schon eine lange Diskussionen wegen mitzuführenden Tüten. Ich hatte nur eine Papiertüte bei - es MUSS aber eine Plastiktüte sein. Nach vielen Widersprüchen gegen das Verwarnungsgeld, das ich da zahlen sollte, habe ich dann gezahlt als mit Bussgeld & Mahngebühren etc. gedroht wurde. Über eine Antwort wäre ich sehr erfreut. Danke Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Gemäß § 2 Absatz 3 der Hundehalterverordnung Brandenburgs muss jeder Hund, sobald er eine öffentliche Straße etc. betritt, ein Halsband tragen, dass mit Namen und Adresse des Halters versehen sein muss, andernfalls verhält man sich ordnungswidrig. Insofern hat die Behörde grundsätzlich recht. Da die Adresse nicht vermerkt war, liegt ein Verstoß gegen die Hundehalterverordnung und somit eine Ordnungswidrigkeit vor. Ob Sie aufgrund der Tatsache, dass der Hund gechipt und registriert ist und er die Hundesteuermarke und eine Plakette mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer trägt, Widerspruch gegen das Verwarngeld einlegen sollten, kann nicht pauschal beantwortet werden, wenden Sie sich dafür an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Gemäß § 2 Absatz 3 der Hundehalterverordnung Brandenburgs muss jeder Hund, sobald er eine öffentliche Straße etc. betritt, ein Halsband tragen, dass mit Namen und Adresse des Halters versehen sein muss, andernfalls verhält man sich ordnungswidrig. Insofern hat die Behörde grundsätzlich recht. Da die Adresse nicht vermerkt war, liegt ein Verstoß gegen die Hundehalterverordnung und somit eine Ordnungswidrigkeit vor. Ob Sie aufgrund der Tatsache, dass der Hund gechipt und registriert ist und er die Hundesteuermarke und eine Plakette mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer trägt, Widerspruch gegen das Verwarngeld einlegen sollten, kann nicht pauschal beantwortet werden, wenden Sie sich dafür an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.