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Katzentreppe zustimmungspflichtig?

von Marike M.

Liebe Frau Fries, muss der Vermieter eines Mehrfamilienhauses zustimmen, wenn ich eine Katzentreppe am Balkon befestigen möchte? Die Treppe wäre lediglich am Balkongitter im 1. OG befestigt und könnte jederzeit rückstandslos abgebaut werden. Mein Vermieter hat mir die schriftliche Genehmigung für das Aufstellen der Leiter verweigert, da eine „optische Veränderung durch das Urheberrecht des Architekten [am Haus] untersagt“ sein soll. Wenn eine Katzentreppe als optische Veränderung zählt, dürften ja vermutlich auch diverse Sicht- und Windschutzbauten, die hier im Wohngebiet durch Mieter aufgebaut wurden, auch nicht genehmigt worden sein... Ich würde mich über Ihre Einschätzung sehr freuen. Danke und viele Grüße Marike M.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider kann es sich in der Tat bei Katzenleitern und Katzennetzen um eine bauliche Veränderung handeln, die der Vermieter verbieten darf, wenn sie das äußere Erscheinungsbild der Fassade beeinträchtigen/verändern kann. Verschiedene Gerichte haben Vermietern Recht gegeben, so dass die Mieter die Katzentreppe beseitigen mussten.
Versuchen Sie daher zunächst in einem Gespräch mit dem Vermieter entweder eine Lösung zu finden zu mit der einverstanden wäre (Leiter in Fassadenfarbe streichen, kleiner dimensioniert, o.ä.) oder um herauszufinden, ob seiner Weigerung eigentlich etwas anderes zugrunde liegt, da Ärger mit Haustiere oft nur vorgeschoben sind, um den eigentlich Anlass nicht besprechen zu müssen.  
Lassen Sie sich bei weiterem Bedarf entweder anwaltlich oder von einem Mieterverein beraten.

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