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Leinenpflicht

von Janine B.

Sehr geehrte Frau Fries, klar ist, dass ich einen Hund in einem Stadtpark o.ä. mit Hinweisen zur Anleinung von Hunden anleine. Unklar ist, wie ich mich auf Spaziergängen außerhalb verhalte; z.B. in Waldgebieten oder Naherholungsgebieten, auch in Naturschutzgebieten oder Vogelschutzgebieten. Mein Labradorrüde hört sehr gut, jagd und hetzt nicht, bleibt vorwiegend auf den Wegen und hält immer Augenkontakt zu mir. Muss ich ihn immer anleinen oder genügt es, wenn ich ihn rufe und Fuß laufen lasse oder anleine sobald "Gegenverkehr" kommt? Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Mit freundlichen Grüßen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das Thema “Hund im Wald“ ist leider nicht in einem Gesetz einheitlich geregelt, sondern wird in vielen verschiedenen Bundes- und Landesgesetzes (z.B. Bundesjagdgesetz, Landschaftsgesetze, Regelung der jeweiligen Stadt etc.) geregelt. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass eine Anleinpflicht in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und abseits der Waldwege gilt. Fragen Sie beim Ordnungsamt Ihrer Gemeinde ob es eine entsprechende Verordnung gibt, die regelt, wo Hunde frei laufen dürfen. In Gebieten, in denen Leinenpflicht herrscht, reicht das Anleinen bei „Gegenverkehr“ jedoch nicht aus.

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