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Zu wem gehören die Hunde

von Jessica B.

Hallo, mein Ex-Partner hat sich im Januar von mir getrennt. Ich bin dann mit beiden Hunden zu meinen Eltern vorübergehend gezogen. Den ersten Hund haben wir zusammen bei einer Züchterin geholt, er hat den Kaufvertrag unterschrieben. Ich weiss leider nicht, ob ich was an Geld dazugegeben habe. Den zweiten Hund haben wir bei einer anderen Züchterin geholt, er hat ebenfalls den Kaufvertrag unterschrieben, da habe ich einen Teil gegeben, an Geld. Die Hunde laufen bei TASSO, Haftpflicht, Tierarzt über mich. Ich habe eigentlich immer alles gezahlt, es sei denn ich hatte wegen ihm kein Geld mehr, dann hat er bezahlt z. B. Tierarzt, Hundefutter. Nach der Trennung haben wir eigentlich ausgemacht, daß er sie alle zwei Wochen holen kann. Jetzt besteht er darauf sie öfter zusehen. Und droht mir, dass er ihm Kaufvertrag steht und mir die Hunde wegnimmt. Meine Versuche sachlich zureden, das es den Hunden nicht gut tut, so oft hin und her gereicht zu werden scheitern. Haben Sie einen Rat für mich?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Ihre bisher praktizierte Regelung eines geteilten “Sorgerecht oder Umgangsrecht“ für Tiere wie bei Kindern, ist im Gesetz jedenfalls nicht geregelt. Auch wenn es Gerichte gibt, die bei einer getrennten nichtehelichen Lebensgemeinschaft die Vorschriften der §§ 741 ff BGB über die Bruchteilsgemeinschaft angewandt hatte und so zu einem „Wechselmodell für den Hund“ kam (LG Duisburg) ist fraglich ob andere Gericht ebenso entscheiden. Zudem ist aus meiner Erfahrung eine solche Regelung in der Praxis spätestens dann nicht mehr praktikabel, wenn neue Partner im Spiel sind oder einer der Ex-Partner in eine andere Stadt zieht.
Um zu prüfen, ob Sie oder Ihr Exfreund den Hund allein für sich beanspruchen könnten, müsste zunächst geklärt werden, wer Alleineigentümer des Hundes ist oder ob Sie nicht Gemeinschaftseigentum erworben haben. Diese Prüfung ist sehr kompliziert und hängt von den Einzelheiten ab.
Da Sie schreiben, dass Sie die Kosten offensichtlich aufteilen und Ihr Exfreund sich nach wie vor für die Hunde mitverantwortlich fühlt, spricht dies eher dafür, dass Sie beide zur Hälfte Miteigentümer des Hundes sind. Für diesen Fall müssten Sie, wenn Sie die Hunde behalten wollen, ihm seine Hälften daher abkaufen/ersetzen bzw. er Ihnen, wenn er die Hunde allein behalten möchte. Alternativ könnten Sie auch überlegen, „die Hunde zu trennen“ und so eine Einigung herbeiführen, sofern dies den Hunden zumutbar ist.
Versuchen Sie sich möglichst gütlich mit ihm zu einigen und halten das Ergebnis schriftlich fest. Sollten Sie sich nicht einigen können und einer von Ihnen behält die Hunde ein, müsste der andere Klage auf Herausgabe erheben. Das Gericht müsste dann zunächst die Eigentumslage klären und dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden.
 

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