zurück zur Übersicht Tierarzt behandelt ohne Einverständnis 02.06.2020 von Marei H. Mein Fohlen welches auf einen Hof steht, dessen Besitzer ein Tierarzt ist, hat ohne mein Einverständnis das Pferd mehrmals behandelt. Nach einem Jahr bekam ich ein fette Rechnung über Maukebehandlung, Zusatzfutter gegen Husten, Wurmkuren für eine Wochenkur etc. Muss ich diese Rechnung zahlen? Es handelte sich in keinster Weise um einen Notfall. Ich war vor Ort und aber auch per Telefon zu erreichen. Im Einstellervetrag steht sogar das Krankheiten und besondere Vorkommnisse nach dem Bekanntwerden dem Einsteller zu melden sind. Handelt es sich hierbei sogar um einen Vertragsbruch? Vielen Danke für eine Rückmeldung. 😊 Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Beauftragung eines Tierarztes stellt einen Behandlungsvertrag dar, der für beide Seiten mit Rechten und Pflichten verbunden ist, auf Seiten des Tierhalters die Pflicht die geleisteten Dienste zu bezahlen. Ob in Ihrem Fall jedoch ein Behandlungsvertrag zustande gekommen ist, da es ja keine ausdrückliche Beauftragung Ihrerseits gab, ist fraglich. Um dies zu prüfen müsste jedoch sowohl der Einstellvertrag als auch die Rechnung vorliegen, aber auch die Einzelheiten müssten bekannt sein. Wichtig wäre z. B. zu wissen, ob Sie ein Jahr lang nichts von „heimlichen“ Behandlungen Ihres Fohlens wussten oder ob zwischen Ihnen und dem Tierarzt nur Unklarheiten über die Abrechnung bestanden und ob die (angeblich) behandelten und abgerechneten Dienste bzw. Krankheiten wie Husten und der Mauke gar nicht vorlagen, usw. Neben der Frage ob bzw. in welcher Höhe Sie die Tierarztrechnung bezahlen müssen, ist auch anhand des Einstellvertrages zu prüfen, ob der von Ihnen angesprochene Vertragsbruch vorliegt und ob sich hieraus weitere Ansprüche für Sie ergeben. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf mit den Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tier- oder Pferderecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Beauftragung eines Tierarztes stellt einen Behandlungsvertrag dar, der für beide Seiten mit Rechten und Pflichten verbunden ist, auf Seiten des Tierhalters die Pflicht die geleisteten Dienste zu bezahlen. Ob in Ihrem Fall jedoch ein Behandlungsvertrag zustande gekommen ist, da es ja keine ausdrückliche Beauftragung Ihrerseits gab, ist fraglich. Um dies zu prüfen müsste jedoch sowohl der Einstellvertrag als auch die Rechnung vorliegen, aber auch die Einzelheiten müssten bekannt sein. Wichtig wäre z. B. zu wissen, ob Sie ein Jahr lang nichts von „heimlichen“ Behandlungen Ihres Fohlens wussten oder ob zwischen Ihnen und dem Tierarzt nur Unklarheiten über die Abrechnung bestanden und ob die (angeblich) behandelten und abgerechneten Dienste bzw. Krankheiten wie Husten und der Mauke gar nicht vorlagen, usw. Neben der Frage ob bzw. in welcher Höhe Sie die Tierarztrechnung bezahlen müssen, ist auch anhand des Einstellvertrages zu prüfen, ob der von Ihnen angesprochene Vertragsbruch vorliegt und ob sich hieraus weitere Ansprüche für Sie ergeben. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf mit den Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tier- oder Pferderecht.