zurück zur Übersicht Ärger mit dem Nachbarn wegen 4 Katzen 22.02.2010 von Carina W. Guten Tag Frau Fries, wir wohnen in Augsburg in einer Doppelhaushälfte. Mit uns 3 Erwachsene. Nun hat unser Nachbar, der ebenfalls Hauseigentümer ist, seit 6 Wochen eine neue Pergola über seine Terrasse gebaut. Unsere Pergola steht bereits seit 10 Jahren. Die Katzen nutzen diese, über eine Katzenleiter an unserer Pergola, als Ein- und Ausgang ins Haus. Die Pergola unserer Nachbarn wird nun natürlich zum Übergang in fremdes Gebiet genutzt. Gestern kam nun unser Nachbar zu uns und meinte, dass wir nun eine Problem bekommen werden, weil unsere Katzen auf seiner Pergola schmutzige Tapsen hinterlassen. Jetzt sollen wir uns Gedanken machen, was wir tun können, damit unsere Katzen nicht mehr hinübergehen. Nachdem sich unsere Katzen öfters in Nachbars Garten aufhielten, dort auch ihr Geschäft erledigten, hatten diese eine 1,80 m hohe Holzbretterwand mit Stacheldraht und ca. 10 cm hohen Stahlspitzen gebaut. Sind wir als Katzenhalter dafür haftbar, wenn unsere Katzen schmutzige Tapsen hinterlassen oder die Katzen eine automatische Beschattung der Pergola beschädigen? Und wie viele Katzen dürfen wir in einem Haushalt halten? Ich hoffe Sie können uns weiterhelfen und ich möchte mich im Voraus schon einmal recht herzlich bedanken. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Unabhängig von der Tierart, haftet ein Tierhalter gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für alle Schäden, die sein Tier anrichtet. Katzenhalter sollten auch aus diesem Grund eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die auch die durch eine Katze verursachten Schäden abdeckt. Derjenige, der Schadensersatz von Ihnen fordert, muss aber zunächst beweisen, dass gerade Ihre Katze den Schaden angerichtet hat, damit Sie nicht für das Verhalten einer fremden Katzen haften müssen. Wie viele Katzen Sie in einem Haushalt halten dürfen, ist nicht gesetzlich geregelt. Es kommt darauf an, ob Sie die Tiere in dem zur Verfügung stehenden Wohnraum artgerecht halten können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Unabhängig von der Tierart, haftet ein Tierhalter gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für alle Schäden, die sein Tier anrichtet. Katzenhalter sollten auch aus diesem Grund eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die auch die durch eine Katze verursachten Schäden abdeckt. Derjenige, der Schadensersatz von Ihnen fordert, muss aber zunächst beweisen, dass gerade Ihre Katze den Schaden angerichtet hat, damit Sie nicht für das Verhalten einer fremden Katzen haften müssen. Wie viele Katzen Sie in einem Haushalt halten dürfen, ist nicht gesetzlich geregelt. Es kommt darauf an, ob Sie die Tiere in dem zur Verfügung stehenden Wohnraum artgerecht halten können.