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Nachbar behauptet, mein Hunde habe seine Katze auf meinem Grundstück totgebissen

von Andrea D.

Wir haben 2 große Hundemischlinge aus dem Tierschutz, Höhe über 50 cm. Sie sind echt Familienhunde, bellen aber auch mal am Zaun und sind Besuch gegenüber zunächst misstrauisch, bellen Erstbesucher an und ziehen sich auf einen Sicherheitsabstand zurück. Sie würden aber niemals übergriffig werden. Sie leben im Haus, halten sich jedoch viel draußen auf unserem 1800 qm gesicherten Grundstück auf. Morgens lasse ich sie auch immer in den Garten und folge ihnen kurz darauf mit meinem ersten Kaffee. Vor kurzem fand ich dann die Nachbarkatze mit einer Bauchwunde tot im Garten. Sie waren ca. 30 Sekunden allein, bevor ich hinzukam. Der Rüde kam mir schon entgegen, die Hündin saß neben der toten Katze. Weder habe ich irgendwelche Kampfgeräusche gehört (Küche geht direkt zum Garten), noch hatten die Hunde auch nur einen Kratzer oder haben irgendetwas mit dem Tierkadaver getan (während sie eine erbeutete Maus schon mal schlenkern). Wir haben sofort den Nachbarn informiert. Aus meiner Sicht ist nicht auszuschließen, dass unsere Hunde die Katze gebissen haben, denn warum sollte sie sonst tot in unserem Garten liegen. Andererseits spricht dagegen, dass nichts zu hören war, die Hunde keine Kratzer haben und sich auch nicht so verhalten haben, als sei es ihre Beute. Der Nachbar hat uns fürchterlich beschimpft und nun Anzeige erstattet. Nun hat sich das Ordnungsamt zur Prüfung angesagt. Wie ist die rechtliche Situation, wenn so etwas auf dem eigenen Grundstück geschieht? Danke für eine schnelle Antwort!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da sich das Ordnungsamt angemeldet hat und Sie in Brandenburg leben, wird es wahrscheinlich um die Prüfung der Frage gehen, ob Ihre Hunde gefährlich im Sinne des § 8 Absatz 1 Nr. 2 (anderes Tier gebissen) oder Nr. 3 (anderes Tier unkontrolliert gehetzt oder gerissen) Hundehalterverordnung (HundehV) einzustufen sind, mit all den Folgen die dies hätte. Die Verordnung unterscheidet nicht danach, ob die Hunde auf dem eigenen Grundstück Menschen/Tiere beißen oder sogar töten. Die Behörde muss jedoch nachweisen können, dass Ihre Hunde auch tatsächlich „die Täter“ sind. Wie Sie richtig schreiben, ist die Tatsache, dass die verletzte und verstorbene Katze auf Ihrem Grundstück lag und Ihre Hunde jagen ein Indiz dafür, da Sie jedoch schreiben, dass Sie nichts gehört haben und zeitnah bei den Hunden waren, könnte es auch sein, dass die verletzte Katze sich in Ihren Garten „gerettet“ hat und von den Hunden nur aufgefunden wurde. Hierfür wären z. B. die weiteren Details wichtig, wie z. B. handelte es sich um eine frische Wunde, hatten einer oder beide Hunde Blutspuren an der Schnauze oder den Pfoten/Krallen, usw. Wenden Sie sich daher am besten an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um zunächst eine Akteneinsicht zu erhalten und dann anhand des Inhalts das weitere Vorgehen zu besprechen.
 
 

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