zurück zur Übersicht Darf man einen Hund einfach wieder zurück nehmen 23.02.2010 von Melanie B. Hallo habe mal eine ganz dringende Frage es geht um meinen Hund Maja. Und zwar: ich habe sie von jemanden Privates bekommen, aber habe keinen Schutzvertrag. Habe sie seit Dezember 09 und vor 2 Tagen habe ich eine sms nachricht auf mein Haustelefon bekommen. Und er meinte, er möchte seinen Hund zurück haben. Habe sie auch bei Tasso angemeldet. Was kann ich jetzt tun? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn Sie der Ansicht sind, dass der Vorbesitzer kein Recht hat, den Hund zurückzufordern, müssen Sie den Hund zunächst nicht herausgeben. Da die Selbsthilfe nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig ist, dürfte der Vorbesitzer den Hund z.B. nicht ohne Ihr Einverständnis aus Ihrer Wohnung holen, sondern müsste Sie auf Herausgabe des Hundes verklagen. Leider ist aufgrund Ihrer sehr knappen Schilderung keine ausführlichere Antwort möglich.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn Sie der Ansicht sind, dass der Vorbesitzer kein Recht hat, den Hund zurückzufordern, müssen Sie den Hund zunächst nicht herausgeben. Da die Selbsthilfe nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig ist, dürfte der Vorbesitzer den Hund z.B. nicht ohne Ihr Einverständnis aus Ihrer Wohnung holen, sondern müsste Sie auf Herausgabe des Hundes verklagen. Leider ist aufgrund Ihrer sehr knappen Schilderung keine ausführlichere Antwort möglich.