zurück zur Übersicht Katze eingeschläfert ohne mein Wissen 14.06.2020 von Christine R. Guten Tag, meine Katze hatte eine Zahnoperation, alle Zähne wurden ihr gezogen, natürlich unter Narkose. Vorher beim Bluttest kam heraus, dass sie erhöhte Leberwerte hatte. Nach der Narkose, als ich sie um 16 Uhr abholen wollte, sagte der Tierarzt, sie sei noch sehr schwach und blute noch stark aus dem Mund, deshalb wolle er sie über Nacht behalten in der Praxis. Am nächsten Morgen um 8.30 Uhr kam ein Telefon und er sagte: ich musste leider letzte Nacht um 23 Uhr die Kiiri einschläfern, sie bekam Krämpfe etc. Ich bin total schockiert und kann mich davon nicht erholen. Ganz abgesehen von der grossen Trauer, aber die Frage: darf er das, ohne mich vorher zu benachrichtigen? Er hat nicht einmal versucht, mich anzurufen, dabei hat er meine Handynummer. Danke. Freundliche Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Sie sich aufgrund des Todes Ihrer geliebten Katze an mich wenden müssen. Ich verstehe, dass Sie geschockt sind. Um zu bewerten, ob der Tierarzt hier falsch gehandelt hat, müssten die gesamten Einzelheiten bekannt sein. So geht aus Ihrer Schilderung z.B. hervor, dass alle Zähne gezogen werden mussten und dass die Katze zuvor bereits erhöhte Leberwerte (möglicherweise bereits als Folge einer Zahnerkrankung, o.ä.) hatte, zusätzlich zu der allgemeinen Kenntnis, dass jede Narkose mit Risiken verbunden ist. Da es sich um Ihre Katze handelte, durfte der Tierarzt sie natürlich nicht ohne Ihre vorherige Zustimmung einschläfern, es sei denn, es handelte sich um einen solchen Notfall, der es ihm aus Tierschutzgründen unzumutbar machte, Ihre Katze länger leider zu lassen um Sie vorher anzurufen. Des Weiteren müsste auch bekannt sein, ob und was Sie mit dem Tierarzt für diesen Fall besprochen haben. Diese Frage, ob der Tierarzt fehlerhaft gehandelt hat, lässt sich im Streitfall letztlich nur durch einen Sachverständigen beantworten, wobei von diesem Ergebnis dann auch abhängt, ob Ihnen ein Schadensersatzanspruch zustehen könnte. Sofern Sie sich nicht zwischenzeitlich mit dem Tierarzt geeinigt habe, lassen Sie sich von ihm einen ausführlichen OP-Bericht sowie Laborwerte, Röntgenbilder, den unterschriebenen Aufklärungsbogen (wenn vorhanden) etc. aushändigen und lassen den Bericht entweder von einem anderen Tierarzt/in (kostenpflichtig) prüfen oder wenden sich an die zuständige Landestierärztekammer. Diese kann zwar keine Streitigkeiten verbindlich entscheiden, sie kann aber versuchen zwischen Tierhalter und Tierarzt zu vermitteln.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Sie sich aufgrund des Todes Ihrer geliebten Katze an mich wenden müssen. Ich verstehe, dass Sie geschockt sind. Um zu bewerten, ob der Tierarzt hier falsch gehandelt hat, müssten die gesamten Einzelheiten bekannt sein. So geht aus Ihrer Schilderung z.B. hervor, dass alle Zähne gezogen werden mussten und dass die Katze zuvor bereits erhöhte Leberwerte (möglicherweise bereits als Folge einer Zahnerkrankung, o.ä.) hatte, zusätzlich zu der allgemeinen Kenntnis, dass jede Narkose mit Risiken verbunden ist. Da es sich um Ihre Katze handelte, durfte der Tierarzt sie natürlich nicht ohne Ihre vorherige Zustimmung einschläfern, es sei denn, es handelte sich um einen solchen Notfall, der es ihm aus Tierschutzgründen unzumutbar machte, Ihre Katze länger leider zu lassen um Sie vorher anzurufen. Des Weiteren müsste auch bekannt sein, ob und was Sie mit dem Tierarzt für diesen Fall besprochen haben. Diese Frage, ob der Tierarzt fehlerhaft gehandelt hat, lässt sich im Streitfall letztlich nur durch einen Sachverständigen beantworten, wobei von diesem Ergebnis dann auch abhängt, ob Ihnen ein Schadensersatzanspruch zustehen könnte. Sofern Sie sich nicht zwischenzeitlich mit dem Tierarzt geeinigt habe, lassen Sie sich von ihm einen ausführlichen OP-Bericht sowie Laborwerte, Röntgenbilder, den unterschriebenen Aufklärungsbogen (wenn vorhanden) etc. aushändigen und lassen den Bericht entweder von einem anderen Tierarzt/in (kostenpflichtig) prüfen oder wenden sich an die zuständige Landestierärztekammer. Diese kann zwar keine Streitigkeiten verbindlich entscheiden, sie kann aber versuchen zwischen Tierhalter und Tierarzt zu vermitteln.