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Fremder Hund verfolgt mich und meinen Hund

von Tina N.

Hallo Frau Fries, in meiner Nachbarschaft laufen viele Hunde an teilweise stark befahrenen Strassen frei ohne Leine, mein Hund ist hier immer an der Leine. Leider macht mein Hund, bedingt durch mehrere Rüdenattacken an der Leine öfters mal Terror, daher meide ich Kontakte an der Leine, vor allem weil teilweise die Besitzer der nicht angeleinten Hunde zu weit weg sind, um in Notfall einer Beisserei/Rauferei eingreifen zu können. Ich habe mir daher angewöhnt – war auch ein Tipp meiner Hundetrainerin, falls ich freilaufenden Hunden an einer Straße nicht aus dem Weg gehen kann, meinen Hund hinter mich zu halten und den fremden Hund anzuschreien, damit er weggeht. Das klappte bisher ziemlich gut, schon weil die Besitzer dann mal schneller gerannt kommen um ihren Hund anzuleinen. Einmal lief aber ein Hund über eine stark befahrene Straße direkt auf uns zu, die Besitzerin schien das nicht wirklich zu kümmern, auch als mehrere Wagen hupten und abrupt bremsen mussten. Als ich diesen Hund dann also anschrieh, machte der irgendwann kehrt und rannte zu Frauchen zurück, wieder über die Straße. Mache ich mich in so einem Fall haftbar bzw. was hat es für Folgen für mich, wenn nach meinem Vertreiben ein Unfall passiert? Oft gehe ich mit meinem Hund auch einfach auf die andere Straßenseite, was wären hier die Folgen für mich, wenn mir ein Hund dann hinterherläuft und dieser angefahren wird bzw. ein Autounfall passiert? Trage ich dann Mitschuld, weil ich ihn durch meine „Flucht“ gelockt habe, denn Blickkontakt bestand da ja meistens schon? Vielen Dank im Voraus.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider sind Haftungsfragen nie pauschal zu beantworten, da immer alle Umstände des Einzelfalles geklärt werden müssen. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass Hunde letztendlich unberechenbar in ihrem Verhalten sind und jeder, der seinen Hund frei laufen lässt, nimmt dieses Risiko –ob nun bewusst oder unbewusst- in Kauf und muss damit rechnen, dass sein Hund über die Straße läuft, andere Hunde verfolgt usw. Für eine Mitschuld durch Ihre “Flucht“ dürfte es meines Erachtens nicht ausreichen. Aber wie bereits gesagt, gilt das nicht pauschal und kann je nach Einzelfall anders zu beurteilen sein.

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