zurück zur Übersicht Anzahlung Welpe 22.06.2020 von Tanja H. Hallo, wir möchten gerne einen Welpen kaufen. Haben uns vor Ort alles angeschaut, soweit ok. Die Züchterin möchte ein Anzahlung von 300€-600€, um uns überhaupt auf die Liste der Vorreservierungen zu setzen. Sollte es mit dem Herbst-Wurf nicht klappen, werden wir auf Frühsommer 21 verschoben und dann auf Herbst 21. Das Geld bekommen wir in dieser Zeit lt. Vorvertag nicht zurück. Ist das rechtens/üblich das Geld so lange zu behalten bis wir auf der Liste dann endlich nach oben gerutscht sind? Wir reden ja von einem Zeitraum von bis zu 1,5 Jahren. Was, wenn die Züchterin zwischenzeitlich insolvent wird? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre durchaus begründete Sorge einer möglichen Insolvenz oder einer anderweitigen Zahlungsunfähigkeit der Züchterin in eineinhalb Jahren, anderseits könnte sich aber auch Ihre Situation ändern, so dass Sie in einem Jahre gar keinen Hund mehr halten können oder möchten. Es ist daher gut, dass Sie sich vor der Unterschrift und Zahlung dieser beachtlichen Reservierungsgebühr oder Anzahlung hierüber Gedanken machen statt den Vertrag „blind“ zu unterschreiben. Zunächst ein paar grundsätzliche Informationen vorweg. Im deutschen Vertragsrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit (jeder kann entscheiden, ob er den jeweiligen Vertrag abschließt oder nicht). Es steht daher sowohl dem Züchter frei, ob er mit Ihnen einen Vertrag zu seinen Bedingungen (mit eben jener Zahlung und der Nichtrückzahlung) abschließen möchte, so wie es Ihnen ebenso freisteht, den Vertrag in dieser Form abzuschließen oder eben nicht, wenn Ihnen der Inhalt des Vertrages nicht zusagt oder wenn der Züchter nicht bereit ist, die von Ihnen beanstandeten Vertragsklauseln zu streichen oder umzuformulieren. Die Wirksamkeit hängt jedoch von der konkreten Formulierung ab und kann ohne Einsicht in Vertragstext/die Reservierungsvereinbarung nicht bewertet werden. Letztlich müsste dies im Streitfall ohnehin ein Gericht entscheiden. Ich nehme an, dass die Züchterin, selbst wenn diese Klausel unwirksam ist und Sie sie damit konfrontieren, dann im Wege ihrer Vertragsfreiheit entscheidet, Sie eben nicht auf diese Liste zu setzen. Wenn Sie unbedingt und nur von dieser Züchterin einen Welpen kaufen möchten und unter Umständen sogar so lange Zeit warten wollen, sollten Sie den Vertragstext/Vereinbarung bei Bedarf anwaltlich überprüfen lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre durchaus begründete Sorge einer möglichen Insolvenz oder einer anderweitigen Zahlungsunfähigkeit der Züchterin in eineinhalb Jahren, anderseits könnte sich aber auch Ihre Situation ändern, so dass Sie in einem Jahre gar keinen Hund mehr halten können oder möchten. Es ist daher gut, dass Sie sich vor der Unterschrift und Zahlung dieser beachtlichen Reservierungsgebühr oder Anzahlung hierüber Gedanken machen statt den Vertrag „blind“ zu unterschreiben. Zunächst ein paar grundsätzliche Informationen vorweg. Im deutschen Vertragsrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit (jeder kann entscheiden, ob er den jeweiligen Vertrag abschließt oder nicht). Es steht daher sowohl dem Züchter frei, ob er mit Ihnen einen Vertrag zu seinen Bedingungen (mit eben jener Zahlung und der Nichtrückzahlung) abschließen möchte, so wie es Ihnen ebenso freisteht, den Vertrag in dieser Form abzuschließen oder eben nicht, wenn Ihnen der Inhalt des Vertrages nicht zusagt oder wenn der Züchter nicht bereit ist, die von Ihnen beanstandeten Vertragsklauseln zu streichen oder umzuformulieren. Die Wirksamkeit hängt jedoch von der konkreten Formulierung ab und kann ohne Einsicht in Vertragstext/die Reservierungsvereinbarung nicht bewertet werden. Letztlich müsste dies im Streitfall ohnehin ein Gericht entscheiden. Ich nehme an, dass die Züchterin, selbst wenn diese Klausel unwirksam ist und Sie sie damit konfrontieren, dann im Wege ihrer Vertragsfreiheit entscheidet, Sie eben nicht auf diese Liste zu setzen. Wenn Sie unbedingt und nur von dieser Züchterin einen Welpen kaufen möchten und unter Umständen sogar so lange Zeit warten wollen, sollten Sie den Vertragstext/Vereinbarung bei Bedarf anwaltlich überprüfen lassen.