zurück zur Übersicht Hund gestohlen und neu vermittelt 23.02.2010 von Monika B. Nach fast sechs Monaten großer privater Bemühung unseren gestohlenen Hund zu finden, nun die ersten Lichtblicke. Der Hund ist seit zwei Monaten vermittelt, uns wurde von der Polizei geraten dem Hund den Stress eines neuen Besitzerwechsel zu ersparen. Wie ist es rechtlich, kann ich nach der Aussage doch darauf bestehen, den Hund zurückzubekommen? ..ganz zu schweigen von meinem "Stress" ihn nach der langen Suche doch aufgeben zu müssen...:( Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen die neuen Halter haben hängt u.a. davon ab, ob Ihnen der Hund tatsächlich gestohlen wurde. Haben Sie ihn dagegen z.B. einer Pflegeperson übergeben und die hat den Hund ohne Ihren Willen weitergegeben, könnte ein Herausgabeanspruch ausgeschlossen sein. Bei der Beurteilung der Eigentums- und Besitzverhältnisse handelt es sich um eine komplizierte Materie, die erst nach Kenntnis aller Umstände des Einzelfalles überprüft werden kann.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen die neuen Halter haben hängt u.a. davon ab, ob Ihnen der Hund tatsächlich gestohlen wurde. Haben Sie ihn dagegen z.B. einer Pflegeperson übergeben und die hat den Hund ohne Ihren Willen weitergegeben, könnte ein Herausgabeanspruch ausgeschlossen sein. Bei der Beurteilung der Eigentums- und Besitzverhältnisse handelt es sich um eine komplizierte Materie, die erst nach Kenntnis aller Umstände des Einzelfalles überprüft werden kann.