zurück zur Übersicht Ex-Freund möchte plötzlich die Katze zurück 28.06.2020 von Melanie S. Hallo, ich brauche bitte dringend einen Rat. Mein Ex Freund überließ mir die 3 Monate alte Katze, die sich nach 5 Monaten sehr gut eingelebt und sich an meine andere Katze, sowie an meine Kinder, mich und Umgebung gewöhnt hat. Nun möchte mein Ex die Katze plötzlich wieder haben. Vor 4 Wochen sollte sie schon abgeholt werden, aber dies erfolgte nicht. Auch hat er einen unkastrierten Kater und die Katze ist läufig, was die Situation für meine Kleine nicht einfach macht. Dazu ist er beruflich sehr eingespannt. Nun soll die Abholung erfolgen und auch das ohne Katzenkorb. Einen Nachweis zum Besitz der Katze hat er auch nicht. Was ist nun das richtige, da er mit sich nicht reden lässt? Vielen Dank für Ihre Mühe. Liebe Grüße Melanie Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Sofern Sie die Katze noch bei sich, also in Ihrem Besitz haben, sind Sie zunächst in der besseren Position, da Ihr Exfreund, wenn er die Katze tatsächlich zurück haben will und dies nicht nur als Vorwand nutzt um eigentlich andere Konflikte mit Ihnen auszutragen, er die Herausgabe letztlich gerichtlich einklagen müsste, wenn Sie die Katze für sich beanspruchen würden. Das Gericht würde im Streitfall zunächst die derzeitige Eigentumslage prüfen und würde dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden. Leider ergibt sich aus Ihrer Schilderung nichts zu den Einzelheiten, also ob Sie die Katze gemeinschaftlich oder nur einer von Ihnen beiden gekauft haben oder ob die Katze aus dem Tierheim ist oder ob es eine eigene Nachzucht ist, wem dann das Muttertier gehört etc. Entscheidend wird auch sein, dass er Ihnen die Katze (wahrscheinlich freiwillig) überlassen hat und die Frage, ob hiermit ein Eigentumsübergang auf Sie verbunden war. Da die Prüfung der Eigentumslage jedoch sehr kompliziert ist und hierzu alle Einzelheiten bekannt sein müssen, sollten Sie sich spätestens, wenn er sich anwaltlich vertreten lässt oder ein Gericht einschaltet, auch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Sofern Sie die Katze noch bei sich, also in Ihrem Besitz haben, sind Sie zunächst in der besseren Position, da Ihr Exfreund, wenn er die Katze tatsächlich zurück haben will und dies nicht nur als Vorwand nutzt um eigentlich andere Konflikte mit Ihnen auszutragen, er die Herausgabe letztlich gerichtlich einklagen müsste, wenn Sie die Katze für sich beanspruchen würden. Das Gericht würde im Streitfall zunächst die derzeitige Eigentumslage prüfen und würde dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden. Leider ergibt sich aus Ihrer Schilderung nichts zu den Einzelheiten, also ob Sie die Katze gemeinschaftlich oder nur einer von Ihnen beiden gekauft haben oder ob die Katze aus dem Tierheim ist oder ob es eine eigene Nachzucht ist, wem dann das Muttertier gehört etc. Entscheidend wird auch sein, dass er Ihnen die Katze (wahrscheinlich freiwillig) überlassen hat und die Frage, ob hiermit ein Eigentumsübergang auf Sie verbunden war. Da die Prüfung der Eigentumslage jedoch sehr kompliziert ist und hierzu alle Einzelheiten bekannt sein müssen, sollten Sie sich spätestens, wenn er sich anwaltlich vertreten lässt oder ein Gericht einschaltet, auch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragen.