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2 Zuchtfehler und nun Canini-Engstand

von Nicole D.

Unser Welpe mit 7 Wochen Nabelbruch-OP bei Züchter. War angebl. einziger Mangel. O.K. für uns. Zahlten vollen Kaufpreis (950€) In Wurfabnahme keine Mängel/ Auffälligkeiten. TA bei 1. Nachuntersuchung festgest., dass Hund immer noch Hodenhochstand! So erfuhren wir vom 2. Mangel! Teilten es Züchterin mit. Diese verneinte Wissen darüber. Später in E-Mail zugegeben, Sie u. Zuchtwart haben gefühlt, das Hoden mal da u. mal nicht. Hoden ist aber im Bauchraum-nicht fühlbar! Gingen vor Gericht. Gewannen Vergleich mit Zahlung der Züchterin für OP. Noch während vor Gericht, stellte TA nach Zahnung schiefen Schneidezahn fest. Nur optischer Mangel, den Hund nicht störend. Ebenso ein Canini-Engstand! Eckzahn inzwisch. tief im Oberkiefer gebohrt. Seither spülen des Einbisslochs, Zusätze für Trinkwasser, Dentisept-Paste. Trotzdem Entzündung! Hund verweigert bereits Futter. Es muß Spange eingesetzt werden, od. Zahn abgeschliffen u. versiegelt. Zahn noch nicht ausgewachsen. Von letzterem abgeraten. Unser Anwalt meint, wir müssen die Geldzahlung des Hodenhochstandes abwarten, bevor wir wegen Zahnfehler was unternehmen. Inzwischen kam Schreiben vom Gegenanwalt, dass Geld gezahlt werden würde, aber bezweifelt, dass Hund noch Hodenhochstand hat. Außerdem soll mit Zahlung zugestimmt werden, dass sämtliche Belange des Hundes damit erledigt seien. Das mache ich nicht, da Vergleich nur auf Hodenhochstand bezog! Vom Zahnfehler Züchterin noch nicht in Kenntnis gesetzt. Vielleicht aber Ihr Anwalt, da Verhandlungen mit unserem geführt wegen Vergleich. Unser Anwalt meint nun, wegen Canini-Engstand keine Aussicht auf Erfolg, da in Sache der Natur u. Erbfehler. Würde vor Gericht abgelehnt werden. Ist dem so? Spange kostet 1200-2000€! Haben Welpen extra bei sehr gutem u. seriösen Züchter gekauft, im Wissen um eine gesunde Zucht mit sehr guten Nachzuchten. Sonst hätten wir auch ohne Papiere kaufen können. Da hätte man mit gleich 3 Zuchtfehlern rechnen können! Aber so? Was raten Sie?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da der Rechtsstreit bereits weit vorgeschritten ist, Anwälte und Gericht bereits tätig geworden sind und offenbar ein wirksamer Vergleich geschlossen wurde, ist die Beantwortung Ihrer Frage an dieser Stelle nicht sinnvoll.

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