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Nachbarshund beißt Kater

von Rabea B.

Hallo, wir wohnen auf einem Dorf und haben drei Katzen, alle Freigänger. Im Mai ist im Nachbarhaus eine ältere Dame mit Hund eingezogen und sie scheint ihn nicht wirklich im Griff zu haben. Das Grundstück auf dem die Dame wohnt ist nicht eingezäunt und sie lässt ihren Hund frei herumlaufen. Gestern war ich im Garten Wäsche abhängen und bekam mit, dass sie ihren Hund vergeblich sucht und ruft. Sie kam auch bei mir an den Zaun und fragte ob ich ihn gesehen habe uns sie sprach auch eine andere Nachbarin, die gerade auf die Gassirunde gehen wollte an und gab an ihren Hund zu vermissen. Die Nachbarin sah meinen Kater unten auf der Wiese hinter unseren Häusern und vermutete, dass der Hund da hin sei. Kurz darauf tauchte der Hund von Hinter den Häusern wieder auf und die Dame ging rein. Zwei Minuten später kam mein Kater und lies sich erschöpft in den Garten fallen. Ich dachte es sei die Hitze und forderte ihn auf mit rein zu kommen. Erst dort angekommen sah ich , dass er blutete. Er entwischte aber wieder nach draußen und kam erst um 22 Uhr wieder rein und wieder war er total voll Blut am Kopf. Ich wischte das Fell ab und sah einen großen Riss hinter dem Ohr. Bin dann am nächsten Morgen sofort zum Tierarzt, der hat bestätigt, dass es eine Bissverletzung ist. Die Behandlung wird teuer und langwierig. Der Verdacht liegt natürlich nah, dass es der Nachbarshund war. Wie gehe ich jetzt am Besten vor? Ich glaube nicht, dass die Dame mit sich reden lässt oder es zugeben wird und wir bleiben auf den hohen Kosten und Schmerzen sitzen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Auch wenn ich Ihre Vermutung nachvollziehen kann, dass der Nachbarshund Ihren Kater verletzt hat, so reicht diese jedoch für ein rechtliches Vorgehen nicht aus, da Sie dies (bei Bestreiten durch die Hundehalterin) beweisen können müssen. Sofern es keinen Augenzeugen gibt, dürfte dieser Beweis nicht möglich sein.
Da Sie aber schreiben, dass das Grundstück nicht eingezäunt ist und sie den Hund offenbar öfters unbeaufsichtigt frei auf der Straße herum laufen lässt, dürfte dies einen Verstoß gegen § 1 HundeVO Hessen darstellen. Sie könnten sich an die zuständige Behörde wenden und um Prüfung bitten. Die Behörde könnte der Hundehalterin dann je nach den Einzelheiten geeignete Auflagen erteilen, wie z.B. ein ausbruchsicheres Einzäunen oder das anderweitige Sicherstellen, dass der Hund nicht unbeaufsichtigt im öffentlichen Straßenverkehr herumläuft.

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