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Trennung+Umzug - wer ist Eigentümer der Hündin?

von Claudia W.

Hallo Frau Fries! Habe 2007 zusammen mit meinem damaligen Lebensgefährten eine Hündin aus dem Tierheim übernommen. Im Übernahmevertrag stehen wir beide als Übernehmer drin, ich habe den Vertrag aber allein unterschrieben. Tierarztkosten wurden geteilt, Haftpflichtversicherung hat mein Partner übernommen, alles andere habe ich bezahlt. Um den Hund habe ich mich überwiegend gekümmert. Im EU-Ausweis steht mein Ex als Eigentümer drin, im Impfpaß stehe ich als Eigentümer drin. Nach der Trennung habe ich den Hund mitgenommen, da er den Hund nicht artgerecht halten konnte und den Hund auch des öfteren "hart" angefasst hat. Er hat mir den Hund überlassen, ich habe nur das mündliche Einverständnis. Bei Tasso habe ich mich daraufhin als alleinigen Eigentümer eintragen lassen. Ich bin weit weggezogen mit dem Hund (und sämtlichen Papieren), wir haben noch Kontakt und momentan ein freundschaftliches Verhältnis. Er möchte den Hund wiedersehen, was mir aber Sorgen macht, da ich befürchte, daß er mir den Hund wegnehmen könnte, habe ich das bisher also abgelehnt. Das hat ihn jetzt aber verärgert und ich frage mich, ob er rechtlich etwas gegen mich unternehmen kann? Meine Fragen also: Muß ich dem Tierheim Bescheid geben über den aktuellen Wohnort? Im Vertrag steht diesbezüglich nichts drin und der Umzug ist bereits ein Jahr her. Nur für den Fall, daß nochmal jemand zur Kontrolle kommt und der Hund dann nicht mehr an meinem alten Wohnort zu finden ist, könnte es Probleme geben? Und kann mein Ex-Partner die Herausgabe des Hundes verlangen? Er steht ja als Eigentümer im EU-Ausweis drin, bei meinem letzten Tierarztbesuch habe ich gefragt, ob das geändert werden könnte, da wurde mir gesagt, daß ich selbst die neuen Daten eintragen kann. Hab hier aber bereits gelesen, daß das nicht selbst geändert werden darf. Brauche ich dafür sein schriftliches Einverständnis? Eigentümer laut Übernahmevertrag sind wir ja beide. Vielen Dank und viele Grüße!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die Beurteilung der Eigentumsverhältnisse ist eine schwierige Materie, die erst nach Kenntnis aller Umstände möglich ist. Aus Ihrer Schilderung entnehme ich aber, dass es eine Absprache zwischen Ihnen gibt, dass Sie den Hund vor einem Jahr von Ihrem Ex-Freund übernommen haben und anscheinend die Alleineigentümerin des Hundes werden sollten. Ein “Besuchsrecht“ für Hunde gibt es nicht, so dass Ihr Ex-Freund ein solches Recht auch nicht gerichtlich durchsetzen könnte. Wenn Sie die Befürchtung haben, dass er Ihnen den Hund nicht zurück geben würde, sollten Sie einen Besuch auch weiterhin verweigern. Hält er den Hund erstmal in Händen, so müssen Sie ihn auf Herausgabe des Hundes verklagen, wobei Sie zunächst beweisen müssen, dass Sie die Eigentümerin sind.

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