zurück zur Übersicht Hunde im Auto 24.02.2010 von Alexandra H. Sehr geehrte Frau Fries, Ich höre immer wieder verschiedene Meinungen über die Sicherung von Hunden im Auto. Zwar ist meine Hündin immer - auch auf kurzen Strecken - mit Brustgeschirr und Gurt gesichert, weil es mir zu gefährlich ist und um das Leben meiner Hündin geht falls etwas passieren sollte, dennoch interessiert mich die Rechtslage. Ist es wirklich so, dass man automatisch die Schuld bekommt, egal wer den Unfall wie verursacht hat ,wenn ein Hund unangeleint bzw. ungesichert im Auto war? Vielen Dank im Voraus Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht zwar nicht ausdrücklich geschrieben, wie und auf welchem Platz Hunde im Auto transportiert werden müssen. Da Hunde keine Personen sind, fallen sie unter die „Ladung“ und müssen ausreichend gesichert transportiert werden. Ob dies durch ein Geschirr und einen Anschnallgurt, eine festeingebaute oder mobile Transportbox oder auch durch ein Netz oder Gitter geschieht ist egal. Die Hauptsache ist, dass der Hund während der Fahrt nicht frei im Auto herumläuft. Bei einem Unfall, bei dem durch Zeugen oder einen Sachverständigen nachgewiesen werden kann, dass dieser aufgrund des nicht gesicherten Hundes im Auto passiert ist, darf –neben dem anfallenden Bußgeld und den Punkten- die Kaskoversicherung unter Umständen die Regulierung des Schadens verweigern.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht zwar nicht ausdrücklich geschrieben, wie und auf welchem Platz Hunde im Auto transportiert werden müssen. Da Hunde keine Personen sind, fallen sie unter die „Ladung“ und müssen ausreichend gesichert transportiert werden. Ob dies durch ein Geschirr und einen Anschnallgurt, eine festeingebaute oder mobile Transportbox oder auch durch ein Netz oder Gitter geschieht ist egal. Die Hauptsache ist, dass der Hund während der Fahrt nicht frei im Auto herumläuft. Bei einem Unfall, bei dem durch Zeugen oder einen Sachverständigen nachgewiesen werden kann, dass dieser aufgrund des nicht gesicherten Hundes im Auto passiert ist, darf –neben dem anfallenden Bußgeld und den Punkten- die Kaskoversicherung unter Umständen die Regulierung des Schadens verweigern.